Auflösung NOK-Gründungsvertrag; Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG); Änderung

Stellungnahme Grüne Aargau

 

Im Aktionärsbindungsvertrag ist festgehalten, dass dieses Vertragswerk die Zusammenarbeit der Aktionäre „nicht erschöpfend“ regeln kann. Umso wichtiger erscheint uns, dass wesentliche Punkte so korrigiert werden, dass für die Eigner und deren Legislativen die Sicherheit gefördert wird, dass durch dieses Vertragswerk die wichtigen Aspekte kontinuierlich weiter verfolgt werden und die Eignerstrategie nicht bloss eine relative Verbindlichkeit aufweist.

Die demokratische Mitsprache durch den Grossen Rat muss bei Änderungen oder Auflösung des neuen Vertragswerks gewährleistet sein; die Grünen verlangen darum, dies als Kompetenz des Grossen Rates im Energiegesetz aufzunehmen.

Weiter müssen folgende Punkte gewährleistet sein:

  1. Der Besitz der Schweizer Wasserkraftwerke und Netze soll in schweizerischer öffentlicher Hand verbleiben.
  2. Die Ausrichtung der AXPO soll sich auf die Produktion von erneuerbarer Energie ausrichten und aus Investitionen oder Beteiligungen an fossiler und neuer nuklearer Stromproduktion (inklusive Infrastrukturen) heraushalten.
  3. Die demokratische Mitsprache soll weitestgehend erhalten bzw. ermöglicht werden.

Um eine möglichst hohe Transparenz über die kantonalen Beteiligungen und die Umsetzung der gemeinsamen Eignerstrategie zu sichern, soll für die AXPO-Gruppe ein parlamentarisches Kontrollorgan, bestehend aus Vertretungen der Parlamente aller AXPO-Kantone, eingesetzt werden. Das Kontrollorgan berichtet jährlich den Kantonsparlamenten über seine Tätigkeit und gibt bei Bedarf Empfehlungen zuhanden der Eignerstrategie ab. Ihm wird das Recht eingeräumt, bei der AXPO Holding AG und den von ihr mehrheitlich beherrschten Gesellschaften Einsichts-, Auskunfts- und Antragsrechte (auf Sonderprüfung) gemäss den Bestimmungen für Aktionäre in OR Art. 697-697g und diesen entsprechendem ausländischem Recht auszuüben.