Kantonsfinanzen: Der neue Finanzminister greift zur Sauerstoffflasche
Die bürgerliche Mehrheit in Regierung und Grossrat hat den Kanton Aargau in eine finanzpolitische Sackgasse manövriert. Jetzt verlangt Markus Dieth (CVP) nach Sauerstoff, um die Zeit zu überbrücken, bis weitere Massnahmen greifen.
Robert Obrist, Grossrat | In einem Bericht vom 10. Mai diesen Jahres beschreibt die Regierung die Sackgasse wie folgt: «Gemäss heutigen Erkenntnissen hat der Kanton Aargau ohne Gegenmassnahmen eine Finanzierungslücke von bis zu 250 Millionen Franken jährlich. Dies entspricht in etwa den durchschnittlichen Kosten des halben Personalbestands der Kantonsverwaltung oder 13 Steuerfussprozenten des Kantons.»
Wie konnte es soweit kommen? Statt die stark steigenden Kosten im Gesundheitswesen mit Mehreinnahmen zu decken, wurden Leistungen bei der Bildung, der Umwelt und der Kultur gestrichen und Personal abgebaut. Die in guten Jahren auf die Seite gelegten Reserven sind geplündert.
Jetzt will der Regierungsrat mit 145 Millionen Franken aus dem Heimfallverzicht des Kraftwerks Klingnau das Defizit 2018 decken. Vorgesehen war, dieses Geld zum Schuldenabbau aus der Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken und der Einführung des Beitragsprimats für die Aargauische Pensionskasse zu verwenden (aktuelle Schuld 926 Millionen Franken). Damit will die Regierung Zeit gewinnen, bis die «Reformvorhaben» und «ertragsseitigen Massnahmen» greifen. Dies sei «Sauerstoff», um ein weiteres massives Defizit abzuwenden. Wir haben schon 2014 beantragt, die Steuersenkungen rückgängig zu machen. Wir haben uns für eine vernünftige Beschränkung des Pendlerabzugs auf maximal 3000 Franken pro Jahr eingesetzt, und wir verlangen heute eine Erhöhung der Spitalsteuer, um die steigenden Gesundheitskosten zu finanzieren. Unsere Vorschläge hätten zu einer nachhaltigeren Finanzpolitik geführt. Jetzt braucht‘s halt als Notmassnahme «Sauerstoff».
Der Plan des Regierungsrats im Detail
Die Gesamtsicht Haushaltsanierung des Regierungsrats sieht für die Deckung der Finanzierungslücke von jährlich bis zu 250 Millionen Franken folgende Elemente vor:
• Reformvorhaben (Module zur Aufwandreduktion beziehungsweise mit Entlastungswirkung) in der Grössenordnung von 80–120 Millionen Franken (Totalrevision Spitalgesetz; Reduktion der Kosten bei Ergänzungsleistungen; pauschale Entlastungsmassnahmen Volksschule; Verkürzung Schuldauer bis zur gymnasialen Matura; Reform Berufsfachschulen, Reform der höheren Berufsbildung/Tertiär B; Verminderung von stationären Aufenthalten bei Sonderschulen und Heimen; Reduktion des Angebots im öffentlichen Verkehr (ÖV) bei einzelnen Buslinien; Strategie Steuerbezug; Immobilien, Finanzierungsmodelle; Optimierung der Steuerung der Finanzen/Revision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF); Räumlich-strukturelle Reform im Bereich Staatsanwaltschaft; Anpassung Gerichtsorganisation Kanton Aargau; Modernisierung der Verwaltung/administrative Entlastung und E-Government; Grundlagenbericht zur räumlichen Leistungserbringung im Kanton Aargau).
• Ertragsseitige Massnahmen: Erhöhung der Steuern sowie – bei Bedarf – weitere Ertragsmass-nahmen im Umfang von rund 100 Millionen Franken.