Steuergesetzesrevision
Steuergesetzrevision 2025: Der Nachvollzug von Bundesrecht dürfte unbestritten sein, ebenso die Senkung der Gewinnsteuer für Vereine und Stiftungen, sowie die Erhöhung von Abzügen für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten. Von der Erhöhung der Abzüge für Drittbetreuungskosten für Kinder werden vor allem Gutverdienende profitieren. Freuen dürfen sich Multimillionäre und -millionärinnen. Wer über viel Reinvermögen verfügt, soll massiv weniger Vermögenssteuern bezahlen.
Die Revisionen des kantonalen Steuergesetzes folgen Schlag auf Schlag. Diesmal handelt der Regierungsrat nicht aus freien Stücken, sondern folgt einem Verwaltungsgerichtsentscheid zur Eigenmietwertbesteuerung. Zudem muss er die bundesrechtswidrig tiefe steuerliche Liegenschaftsbewertung erhöhen. Die Mehrheit des Grossrats folgt ihm bei der Umsetzung einer Steuerstrategie, welche auf einem unsinnigen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen basiert. Dass der Kanton Aargau hier um drei bis vier Ränge bei hohen Vermögen vorwärtskommt, kostet jährlich 46 Millionen Franken. Höhere Investitionen in die individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien blockt der Regierungsrat dagegen seit Jahren mit dem Hinweis auf die „engen finanziellen Verhältnisse des Kantons“ ab.
Unsere Erwartung, dass der Regierungsrat die aus der Anpassung der Liegenschaftsbesteuerung an die aktuellen Verkehrswerte resultierenden Mehreinnahmen in die nachhaltige Entwicklung des Kantons investiert, wird einmal mehr nicht erfüllt.
Wir werden deshalb in der Vernehmlassung die Forderung einbringen, auf die Entlastung hoher Vermögen zu verzichten. Stattdessen sollen Liegenschaftsbesitzende gezielt und direkt bei der energetischen Sanierung und beim Zubau von Fotovoltaik unterstützt werden. Damit lässt sich die kantonale Steuerstrategie umsetzen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit mit Elektrizität aus erneuerbaren Quellen massiv erhöhen.
Dieses Vorgehen lässt auch den Gemeinden den benötigten Spielraum, um die bevorstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Wenn die Mehrheit des Grossrats glaubt, dass sich der Kanton eine „saldoneutrale Steuerstragie leisten kann, heisst das noch lange nicht, dass auch die Gemeinden dazu in der Lage sind. Hier erwarten wir eine entsprechende Intervention des Gemeindeammännerverbands.
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