Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans: Aufnahme der Deponie des Typs B „Steinacher“ in Mönthal (Kapitel A 2.1, Beschluss 2.1) als Festsetzung

Die Grünen stimmen dieser Richtplananpassung zu.

Inerter Bauschutt gilt als Spezialfall unter den Inertstoffen. Dieser besteht zu mehr als 95% aus gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Beton, Ziegel, Backsteinen, Mauerabbruch, Asbbestzement („Eternit“), Glas und Strassenaufbruch und enthält keine Sonderabfälle.

Die Entsorgung von nicht mehr verwertbaren mineralischen Bauabfällen in Inertstoffqualität  in einer Deponie des Typs B liegt in öffentlichem Interesse. Der Perimeter der bewilligten Grube, der Abbau, die Wiederauffüllvorgang und die Endgestaltung bleiben mit der Richtplananpassung unverändert. Mit dem vorgesehenen Abdichtungs- und Entwässerungskonzept können die Vorgaben der VVEA eingehalten werden.

Die Grünen sind mit der Anpassung, bez. der Aufnahme in eine Deponie des Typs B einverstanden. Wir gehen davon aus, dass für Inertstoffe bei der Entsorgung in erster Priorität die Wiederverwertung gilt. Erst in zweiter Priorität erfolgt die Deponierung in einer Grube.