Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans: Festsetzung des Materialabbaugebiets von kantonaler Bedeutung „Grosszelg“ in Birmenstorf (Kapitel V 2.1, Beschluss 2.1)

Das Vorhaben ist im Planungsbericht gut dokumentiert. Die Grünen stimmen der Festsetzung zu, erlauben sich aber, einige Anmerkungen und Forderungen anzubringen.

  • In den nachfolgenden Verfahren muss sichergestellt werden, dass für die Auffüllung der Grube ausschliesslich unverschmutztes Aushubmaterial verwendet wird.
  • Der gesamte Planungsperimeter liegt im Gewässerschutzbereich A, deshalb müssen in den nachfolgenden Verfahren die Projektauswirkungen auf das Grundwasser ermittelt und Schutzmassnahmen für dieses definiert werden.
  • In den nachfolgenden Verfahren muss sicher gestellt werden, dass die Funktion des Wildtierkorridors während dem Abbau- und dem Auffüllbetrieb, sowie in der Endgestaltung erhalten bleibt.
  • Die Grünen kritisieren, dass nach wie vor eine aktuelle, kantonale Sicht zum Bedarf nach Primärkies fehlt. Das bestehende Versorgungskonzept ist längst überholt. Der Bedarfsnachweis kann nicht überprüft und deshalb auch nicht nachgewiesen werden.
  • Mit unserer zustimmenden Haltung zur  Festsetzung des Standorts für diese Festsetzung verbinden wir ausdrücklich die Forderung, dass  vom Regierungsrat zukünftig noch grössere Anstrengungen zur Nutzung von Sekundärmaterialien gefordert werden. Der Einsatz von RC Konstruktionsbeton mit Mischgranulat ist wohl tendenziell steigend, hat aber in der Praxis immer noch mit vielen Vorurteilen zu kämpfen. Hier sind Wirtschaft und Politik gefordert!