Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans: Festsetzung Einkaufsschwerpunkt Schinhuetweg in Ober- und Unterentfelden

(Kapitel S 3.1, Beschluss 1.2)

Antrag:

Die vorgesehen Richtplananpassung ist abzulehnen und der rechtmässige Zustand ist ohne Verletzung planungsrechtlicher Grundsätze wieder herzustellen.

Begründung:

Erstmals, nach einer Jahre dauernden und völlig unhaltbaren Verschleppungs- und Hinhaltetaktik, wird ein Antrag auf Richtplananpassung öffentlich aufgelegt. Mit der beantragten Richtplananpassung soll nun der bestehende rechtswidrige Zustand in unzulässiger Weise nachträglich legalisiert werden. Mit der geplanten Erweiterung der Verkaufsflächen würde der unhaltbare Zustand noch verschlimmert. Die Abteilung Raumentwicklung hält in ihrem Bericht fest, dass sich der Standort Schinhuetweg gemäss dem kantonalen Richtplan nicht für Nutzungen mit hohem Verkehrsaufkommen eignet und daher bislang auch nicht als solcher im Richtplan aufgenommen wurde. Es fehlt klar die Erschliessung mit ÖV und dem Langsamverkehr. Ebenso fehlt die Beziehung zu den gewachsenen Zentren.