Heute war der zweite Teil der grossen Budgetdebatte. Wie erwartet, gaben vor allem die äusserst moderate Erhöhung des Verpflegungs- und Taschengelds für Asylsuchende sowie die Anpassung der Lohnsumme für die kantonalen Angestellten zu reden. Am Nachmittag versuchten wir eine vermurkste Revision des Energiegesetzes zu verbessern. 

Von Spatzen und Tauben
Beim Verpflegungs- und Taschengeld für Asylsuchende lagen zwei Vorschläge für eine Erhöhung auf dem Tisch: plus CHF 1 oder plus 0.50. Wir setzen uns für den einen Franken ein, denn: «Die unterirdisch tiefen Ansätze führen zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und stehen daher der Integration im Weg.» (Nicola Bossard). Letztlich konnten wir gemeinsam mit der Mitte immerhin 50 Rappen durchbringen. Sprichwörtlich der kleine Spatz in der Hand anstelle der (auch mageren) Taube auf dem Dach.
 
Gesellschaftliche Teilhabe und faire Löhne? Nicht mit diesem Rat
Der Aargau hat pro Kopf den geringsten Personalaufwand aller Schweizer Kantone. Dennoch stellt die rechte Ratsseite jedes Jahr Anträge um Stellenkürzungen und möchte den Angestellten nicht einmal die Teuerung ausgleichen. Dabei haben die Aargauer Staatsangestellten im Vergleich zu den Nachbarkantonen und dem Bund nachweislich einen Lohnrückstand von mehr als 1.6%. Damit wird es für unseren Kanton immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeitende zu finden und zu halten. «Setzen wir ein Zeichen, ein Zeichen für die Lehrpersonen und das kantonale Personal. Lösen wir den festgeklebten Regierungsrat vom Holzweg. Helfen wir mit, Stellen schneller und mit gut qualifiziertem Personal zu besetzen», versuchte Robert Obrist die Anwesenden zu überzeugen. Vergeblich, immerhin konnte aber ein Ausgleich der Teuerung im Umfang von 2.2% über die Ziellinie gebracht werden.
 
Auch nicht unser Energiegesetz…
Letzte Woche habe ich hier geschrieben, dass das Budget nicht unseren Vorstellungen entspricht. Das gleiche gilt für die angedachte Revision des kantonalen Energiegesetzes. Aus Angst vor einer neuerlichen Niederlage an der Urne setzte der Regierungsrat auf eine Minimalvorlage. Jonas Fricker fand zu diesem Vorgehen deutliche Worte: «Die GRÜNEN sind unzufrieden mit diesem Gesetz. Das vorliegende Energiegesetz ist nicht auf einem zeitgemässen Stand. Es bleibt sogar hinter den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) 2014 zurück.» Die rote Linie zogen wir beim Heizungsersatz. Es kann im Jahr 2023 einfach nicht sein, dass man beim Ersatz immer noch eine Wärmeerzeugung einbauen kann, die zu 90% auf fossilen Brennstoffen beruht. Immerhin soll diese Regelung auf die zweite Beratung noch einmal überprüft werden. Auch hier stellte sich letztlich Frage, ob der Spatz (sprich ein zahnloses Gesetz) gut genug ist: Wir waren uns uneinig. Dementsprechend hielten sich ja und nein ungefähr die Waage. Wenn aber in der zweiten Beratung nicht nachgebessert wird, werden wir lieber darauf warten, dass der Bund mit seiner Gesetzgebung dem Aargau Beine macht.

 

Grüne Grüsse