Symbolbild

Erfolgsgeschichte: Gegenvorschlag zur Gewässerinitiative
Mit Jonas Fricker als Mitglied des Initiativkomitees der Gewässerinitiative und mit Thomas Baumann als Wegbereiter eines mehrheitsfähigen Gegenvorschlags waren bei diesem Geschäft gleich zwei GRÜNE massgeblich involviert.
 
Gemäss der Gewässerinitiative hätte die Kantonsverfassung durch folgenden Satz ergänzt werden sollen: „Kanton und Gemeinden sorgen zum Schutz und zur Vernetzung des Lebensraums Wasser dafür, dass innert zwanzig Jahren nach Inkrafttreten dieser Verfassungsbestimmung die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Feuchtgebietsflächen geschaffen werden.“
 
Die Initiative hätte bei einer Volksabstimmung allerdings wohl einen schweren Stand gehabt. Einerseits wegen der Angst vonseiten Landwirtschaft, dass die Umsetzung in erster Linie Landwirtschaftsland beanspruchen würde. Andererseits wegen des als eng erachteten Zeitrahmens von zwanzig Jahren. Daher war es wichtig, dass ein Gegenvorschlag ausgearbeitet wurde, durch den die benötigten 1000 Hektaren an neuen Feuchtflächen zumindest bis 2060 erreicht werden – mit einem Zwischenziel von 750 Hektaren bis 2040.
 
Thomas Baumann freute sich über das Zustandekommen des Gegenvorschlages: „Wir haben es hier im Aargau geschafft, einen gemeinsamen Weg für mehr Biodiversität zu finden. […] Es war an einer Podiumsdiskussion an der Liebegg zum Thema Gewässerinitiative, bei der die Idee der Verteilung der ‚Last‘ von 1000 Hektaren neuen Feuchtflächen im Aargau auf alle drei Landschaftsteile – also Wald, Siedlungsgebiet und Landwirtschaft – aufkam. Diese gleichmässige und gesellschaftlich sinnvolle Aufteilung war die Grundlage zum heute diskutierten Gegenvorschlag: Bis 2040 sollen 300 Hektaren im Wald, 280 im Landwirtschaftsgebiet und 170 im Siedlungsgebiet umgesetzt werden.“ Die Information, dass die entscheidende Idee zur Lastenverteilung von Thomas selber kam, unterschlug er in seinem Votum bescheiden.
 
Jonas Fricker konstatierte aus der Perspektive als Co-Präsident vom WWF Aargau: „Natürlich musste unser Anliegen Federn lassen. Vor allem die Freiwilligkeit und der lange Zeithorizont bis 2060 (dann bin ich 83 Jahre alt) sind für viele engagierte Naturschützer*innen dicke Kröten zum Schlucken. Aber die gemeinsame Verantwortung von Wald-, Landwirtschafts- und Siedlungsfläche, die das Anliegen ganz breit abstützt, und die Tatsache, dass man mit diesem Gegenvorschlag sofort mit den entsprechenden Massnahmen startet, hat uns dazu bewogen, in der Abwägung von allen Vor- und Nachteilen, voll und ganz hinter dem Gegenvorschlag zu stehen.“
 
In Anbetracht des vom Grossen Rat einstimmig angenommenen Gegenvorschlags wurde die Gewässerinitiative in der Folge zurückgezogen.

Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe
Gemäss geltendem Recht bezeichnet der Regierungsrat „für jedes Jahr zwei Sonntage, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen.“ Diese Woche stand ein Gesetzesentwurf in erster Lesung zur Debatte, wonach künftig der Gemeinderat einen weiteren, dritten Sonntag für das jeweilige Gemeindegebiet festlegen darf, an dem die Verkaufsgeschäfte ohne besondere Bewilligung geöffnet haben dürfen.
 
Die GRÜNE Fraktion stellte sich gegen dieses Ansinnen. Arbeitsfreie Sonntage sind eine wertvolle Institution. Einerseits bieten sie Gelegenheit, um die Gemeinschaft zu pflegen – sei es in der Familie, mit Freunden oder im Vereinsleben. Andererseits gewähren sie eine Ruhepause vom Werktagslärm.
 
Gertrud Häseli votierte daher für einen Kompromissvorschlag: Statt eines zusätzlichen Sonntagsverkaufstages sollte einer der beiden bestehenden Sonntage nicht mehr gesamtkantonal vom Regierungsrat, sondern lokal durch die Gemeinden festgelegt werden. Hierdurch hätten lokale Bedürfnisse ebenfalls berücksichtigt werden können, was als Hauptgrund für den zusätzlichen Sonntag aufgeführt worden war. Der Kompromissvorschlag fand leider keine Mehrheit. Die Erweiterung um einen dritten Sonntag hingegen schon.
 
Für die GRÜNE Fraktion,