GRÜNES aus dem Grossen Rat (2025/10)
Biodiversitätsförderung auf niedriger Flamme
Anlässlich des Geschäfts „Programm Natur 2030“ beantragte der Regierungsrat für die Jahre 2026-2030 einen Kredit über 13.5 Millionen Franken zum Schutz der Landschaft, zur gezielten Förderung von Arten sowie zur Sicherung, Aufwertung und Vernetzung von Lebensräumen.
Thomas Baumann wies darauf hin, dass sich diese Investitionen mehrfach auszahlen. Zum Beispiel stärken wir durch die Förderung der Biodiversität unsere Lebensgrundlage und der Aufenthalt in vielfältigen Landschaften und Naherholungsgebieten kann dazu beitragen, physisch und psychisch gesund zu bleiben.
Aus Grüner Sicht hätte der Kredit zwar einige Millionen Franken höher ausfallen sollen, aber immerhin wurde ein Kürzungsantrag um 2 Millionen abgelehnt, sodass am Ende die vom Regierungsrat beantragte Kredithöhe mit 84 Ja- gegen 46 Nein-Stimmen beschlossen wurde.
GLP versenkt Vorstoss gegen Schottergärten
Nachdem Ende letzten Jahres ein Vorstoss für ein Verbot von Schottergärten aufgrund mangelnder Erfolgschancen zurückgezogen worden war, wurde in der Folge ein neuer Vorstoss eingereicht. Dieser forderte eine Analyse, „wie Anreizsysteme zur Verhinderung resp. Minderung von Schottergärten und anderen versiegelten Flächen im Siedlungsraum geschaffen und die Gemeinden in deren Umsetzung unterstützt werden können“.
Die Beratung ebendieses neuen Vorstosses erfolgte diese Woche und Thomas Baumann betonte, dass „Schottergärten nichts zu einer qualitativen Innenentwicklung bei[tragen]. Die erwartete Arbeitsersparnis verpufft nach kurzer Zeit wegen der Verunkrautung. Schottergärten verhindern Wasserversickerung und Biodiversität im Siedlungsgebiet. Blütenreiche Ruderalflächen sind ein guter Ersatz für Schotterflächen. Sie haben sich in der Praxis bewährt. Der Pflegeaufwand ist nicht höher als bei Schottergärten. Sie bieten aber mit Königskerzen, Wegwarten und weiteren Blütenpflanzen Lebensraum für z.B. Wildbienen. Das entspricht der gewünschten Qualität im Siedlungsgebiet und ist eine intelligente Mehrfachnutzung unserer knappen Flächen.“
Dank einigen Abweichlern bei der SVP hätte der SVP/FDP-Block, der 73 von 140 Grossratssitzen inne hat, durchbrochen werden können, wenn nicht 5 Mitglieder der GLP gegen den Vorstoss votiert und damit entscheidend zu dessen Ablehnung mit 71 zu 62 Stimmen beigetragen hätten.
Bildungspolitik ohne Ende
Bildungspolitisch gaben die Revision des Schulgesetzes sowie eine Motion zu reden. Die Motion forderte, dass „der heilpädagogische Unterricht für Kinder mit besonderem heilpädagogischem Förderbedarf in der Regel ausserhalb der Regelklassen stattfindet“. Daniel Hölzle bemängelte, dass unklar ist, was unter „besonderem heilpädagogischem Förderbedarf“ zu verstehen sei, bzw. dass die Abgrenzung zwischen normalem und besonderem heilpädagogischem Förderbedarf, wie sie Lehrpersonen und Heilpädagog:innen vornehmen würden, überhaupt kein geeignetes Kriterium dafür sei, ob jemand in einer Regelklasse unterrichtet werden sollte. Ruth Müri wies zudem darauf hin, dass bereits heute „auch ohne diese Motion […] alle Schulen und alle Gemeinden Kleinklassen führen [können], wenn sie das sinnvoll finden.“ Dennoch wurde die Motion mit 67 gegen 63 Stimmen angenommen.
An der Revision des Schulgesetzes begrüsste Daniel Hölzle einerseits einige Neuerungen wie die gesetzliche Verankerung der frühen Sprachförderung in Deutsch oder die Einführung von Minimalstandards für die Digitalisierung an Schulen. Andererseits sprach er sich gegen verschiedene Anträge aus, die in der vorberatenden Kommission gestellt wurden. Gewisse davon konnten in der Folge auch abgelehnt werden, wie z.B. der Antrag, dass Dolmetscherdienste bei Elterngesprächen in jedem Fall von den Eltern zu organisieren und zu bezahlen seien. Andere Anträge fanden hingegen eine Mehrheit, z.B. dass sowohl unentschuldigte als auch entschuldigte Absenzen im Zeugnis einzutragen seien. Wieder andere Anträge konnten diese Woche mangels Zeit noch nicht beraten werden, sodass in zwei Wochen die Fortsetzung folgt.