GR.19.325

Text und Begründung:

Eine Studie der Eawag1, im April 2019 veröffentlicht, zeigt erneut, dass Gewässer in landwirtschaftlich genutzten Einzugsgebieten stark mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) belastet sind. Die Konzentrationen einzelner Stoffe stellen über mehrere Monate im Jahr in Kleingewässern ein Risiko für chronische oder letale Schädigung von Wasserlebewesen dar. Unser Trinkwasser, vielerorts aus dem Grundwasser gewonnen, ist allerdings ebenfalls betroffen. Die vom Bund und den Kantonen durch-geführte Messkampagne (NAQUA2) zeigt, dass Rückstände von PSM die Grundwasser-Qualität nachhaltig beeinträchtigen. Die Zahl der Messstellen, an denen PSM-Wirkstoffe oder Abbauprodukte davon – sogenannte Metaboliten – im Grundwasser nachgewiesen werden, liegt bei deutlich über 50%. Da sich Grundwasser lange im Untergrund aufhält und dort künstliche Substanzen kaum ab-gebaut werden, wird man problematische Stoffe nur schwer wieder los. Die Gewässerschutzverordnung hält deshalb fest, dass Grundwasser generell keine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten soll. Und trotzdem ist die Vielfalt an Fremdstoffen im Grundwasser heute mit rund 100 Substanzen enorm. Grundsätzlich gilt das Verunreinigungsverbot, das heisst, es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen. Auch das Ablagern oder Ausbringen solcher Stoffe ist untersagt, wenn dadurch die Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht. Offenbar wird diesem Grundsatz nicht nachgelebt.

Die Zahlen, Meldungen, und die Studien bestätigen: Wir haben ein akutes Problem. Deshalb bitten wir den Regierungsrat um Antwort auf folgende Fragen:

  1. Die im Rahmen der Eawag-Studie vorgenommenen Analysen umfassten einzelne Standorte und Fliessgewässer. Sind die Ergebnisse dieser Studie repräsentativ für den Zustand der klei-nen Fliessgewässer in unserem Kanton?
  2. Welche Trinkwasserfassungen im Kanton sind von Pflanzenschutzmitteln oder Metaboliten be-lastet?
  3. Welche Trinkwasserfassungen im Kanton können potenziell gemäss den Ergebnissen der NAQUA-Messkampagne durch Pflanzenschutzmittel oder Metabolite gefährdet werden?
  4. Welche Pflanzenschutzmittel und Metaboliten finden sich im Grund- und Trinkwasser sowie in Fliessgewässern unseres Kantons, in welcher Menge und woher stammen sie?
  5. An welchen Messstellen werden Untersuchungen des Grund- und Trinkwassers sowie der Oberflächengewässer durchgeführt? Seit wann und in welchem zeitlichen Rhythmus werden solche Messungen durchgeführt?
  6. Nach welchen Pflanzenschutzmitteln und Metaboliten wird standardmässig in Gewässern sowie Grund- und Trinkwasser des Kantons gesucht?
  7. Sind alle öko- und humantoxikologisch bedenklichen Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln bekannt?
  8. Was unternimmt die kantonale Behörde zur Sicherung des Grundwassers und der Oberflächengewässer vor Pflanzenschutzmitteln und ihren Metaboliten? Wie kann bei hoher Persistenz von PSM und deren Metaboliten bei gleichzeitig steigender Anzahl an Fremdstoffen die Anwendung von Art. 3 des GSchG (Vorsorgeprinzip) garantiert werden?
  9. Welche Massnahmen wurden schon ergriffen, um die bekannten Verschmutzungsquellen zu beseitigen?
  10. Sind die behördliche Information und die Anwendungskontrolle – in Siedlungsgebiet und Landwirtschaft – von Pflanzenschutzmitteln in der Praxis und vor Ort gewährleistet und hat der Kanton dafür genügend personelle Ressourcen?
  11. Der Einsatz von Herbiziden ist auf privaten Rasen und in Gärten offenbar erlaubt. Im öffentlichen Bereich, sei es im Uferbereich der Gewässer, der Grundwasserschutzzonen, Quellfassungen und Grundwasserareale, sowie auf Strassen, Wegen und Plätzen ist deren Einsatz eingeschränkt oder verboten. Wie werden private und professionelle Anwender über den Einsatz und die Auswirkungen von Herbiziden informiert?
  12. Gibt es ein Kontrollsystem über Angaben und Daten zum Inverkehrbringen von PSM? Wenn Nein, würde der Regierungsrat ein solches begrüssen? Ein Monitoring würde uns helfen, näher an die Auswirkungen und an die Grössenordnungen heranzukommen. Es geht ja um Gifte, da müssten nicht nur hergestellte, sondern auch verkaufte Mengen monitorisiert werden und für nicht gebrauchte bzw. Restmengen ein Rückgabesystem vorhanden sein.