Seit dem 1.1.2017 setzt der Kanton Aargau keine eigenen Mittel für ein Förderprogramm für Gebäudesanierungen mehr ein. Damit verzichtet er darauf, 2/3 der teilzweckgebundenen CO2-Abgaben, die aus dem Aargau wegfliessen, wieder zurück in den Kanton zu holen (ca 17.3 Mio).

Die Motion fordert, dass ab 2018 auch eigene kantonale Mittel für die Förderprogramme in den Bereichen Gebäudehülle und Haustechnik eingesetzt werden, denn nur so kann der Kanton Aargau von den Ergänzungsbeiträgen gemäss harmonisiertem Fördermodell der Kantone profitieren. Pro investiertem Franken würde der Kanton 2 Franken Ergänzungsbeitrag aus dem „CO2-Fördertopf“ erhalten.

Ziel der Motion ist es, die teilzweckgebundenen CO2-Abgaben aus dem Aargau so zu verwenden, dass die Energieeffizienz bei Altbauten massiv gesteigert wird und sie massgeblich dazu beitragen, dass die Ziele der kantonalen Energiepolitik (die sich auf die Ziele der Energiestrategie 2050 abstützen), erreicht werden können. Eines der Ziele ist es, den durchschnittlichen Endenergieverbrauch pro Person und Jahr gegenüber dem Referenzjahr 2000 bis 2020 um 16% und bis 2035 um 43% zu senken.

31% des Endenergieverbrauchs betrifft den Gebäudebereich. Bei bestehenden Gebäuden ist das Energiesparpotenzial bei einer Modernisierung der Gebäudehülle sehr gross. Allein mit einer guten Wärmedämmung kann der Energieverbrauch um mehr als die Hälfte reduziert werden.

Finanzielle Anreize für Effizienzsanierungen mittels Förderprogamme sind wichtig, um zeitnah möglichst viele Sanierungen und Optimierungen im bestehenden Gebäudepark umzusetzen.

Auskunft:
Hansjörg Wittwer, Grossrat Bezirk Aarau
079 347 89 57, hansjoerg.wittwer@grossrat.ag.ch