Der Regierungsrat wird eingeladen, den Verlust der Biodiversität und insbesondere die Tragweite des Insektensterbens im Aargau in einem Bericht aufzuzeigen und wirkungsvolle Gegenmassnahmen vorzusehen. Er wird auch gebeten darzulegen, welche Aktionsbereiche und strategischen Ziele er vom „Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz“* umsetzt oder umzusetzen gedenkt.

Begründung:

Eine im Herbst letzten Jahres veröffentlichte deutsche Studie belegt das beunruhigende, weil massive, Verschwinden der Insekten. Die Studie der Krefelder Entomologen hat von 63 Naturschutzgebieten im deutschsprachigen Raum die Daten über 27 Jahre zusammengetragen. Anhand dieser Studie ist die Gesamtbiomasse an Fluginsekten, die in Fallen gefangen wurden, im Schnitt um 76 Prozent zurückgegangen. Im Hochsommer gar um 82 Prozent.

Die Ergebnisse der Studie dürften stellvertretend für eine Entwicklung sein, die sich auch in der Schweiz und im Aargau abzeichnet. Auch der Kessler Index, der das einzige systematische Insekten-Monitoring im Kanton Aargau beinhaltet, zeigt einen klaren Rückgang der Tagfalter im Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet. Ebenfalls zeigt sich in unseren Gewässern ein markanter Artenrückgang bei Fischen, Krebsen und Grossmuscheln.

Wir stehen in der kollektiven Verantwortung um den rasanten und alarmierenden Verlust der Biodiversität aufzuhalten. Es braucht jetzt dringende Massnahmen um den Rückgang zu bremsen. Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone, für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen zu sorgen und dabei die natürliche Umwelt des Menschen vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen (Art. 2 und 74 der Bundesverfassung). Die Notwendigkeit des Schutzes unserer Umwelt erklärt sich durch existenzielle und wirtschaftliche Bedeutung der Biodiversität als unsere Lebensgrundlage.

Die Gemeinschaften aus Pflanzen, Tieren, Pilzen und Mikroorganismen, die als funktionale Einheit miteinander und mit ihrer nicht belebten Umwelt in Wechselwirkungen stehen (Ökosysteme), erbringen unverzichtbare Leistungen von hohem wirtschaftlichem, gesellschaftlichem und ökologischem Wert. Diese Ökosystemleistungen ermöglichen die Existenz des Menschen sowie die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten. Eine Abnahme der Biodiversität hat somit nicht nur einen irreversiblen Verlust von Flora und Fauna zur Folge, sondern birgt auch Risiken für das Wohlergehen der Menschen und das Funktionieren der Wirtschaft.

Negative Auswirkungen zeigt immer mehr der breite Einsatz von Kunstdüngern, Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden mit breitem Wirkungsspektrum. Es sind wirkungsvolle Massnahmen gefordert um den Verlust der Biodiversität aufzuhalten. Dem Beitrag der Nutzungsänderung und optimierter Bewirtschaftung pflanzenbaulich genutzter Flächen ist politisch stärkere Beachtung zu schenken, die Ansiedelung von Betrieben des ökologischen Landbaus oder Betriebsumstellungen auf biologischen Landbau zu fördern.

* Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz, herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU, Bern 2017