Im Geschäftsjahr 2015/2016 weist die Axpo Holding AG einen Jahresverlust von 833 Millionen Franken aus. Für diese Leistung erhält der CEO selbstverständlich eine Lohnerhöhung.  Im Vergleich zur Vorjahresperiode beläuft sich diese Erhöhung auf Fr. 53‘000 und beträgt neu jährlich Fr. 1‘185‘000 inklusive Arbeitgeberbeiträge.

Dass solche Exzesse bei Grossbanken üblich sind und offenbar nicht gestoppt werden können oder wollen, wissen wir. Dass diese Mentalität aber auch in Betrieben mit wesentlicher Beteiligung des Kantons gepflegt wird, ist ein Skandal.

In der AZ vom 6.5.2017 warnt Regierungsrat Attiger vor dem AXPO-Konkurs und fordert Not-Subventionen. Damit stellt sich die Frage, wer im Axpo-Verwaltungsrat die Interessen der Aargauer Bevölkerung wahrnimmt. Regierungsrat Stephan Attiger ist kürzlich aus diesem Gremium ausgeschieden. Dies entbindet ihn aber genauso wenig von der Verantwortung für die während seiner Zeit in diesem Gremium getätigten Entscheide wie seine Vorgänger. Die Interessen des Aargaus werden heute wahrgenommen von Rudolf Hug Jahrgang 1950, der seit 14 Jahren im Axpo-Verwaltungsrat sitzt und dies wohl auch bis zum Einsatz der Altersguillotine tun wird. Assistiert wird er von Dr. Hanspeter Fässler als Vertreter der AEW.

Der Kommentar zu den Richtlinien zur Public Corporate Governance (PCG-Richtlinien)  (Stand 19. August 2015) beschreibt das Verhältnis des Kantons gegenüber seinen Beteiligungen mit zwei Hauptaufgaben

1. Der Kanton beauftragt die Beteiligungen mit der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe.

2. Der Kanton nimmt als Eigentümer Einfluss auf die strategische Weiterentwicklung der Beteiligungen, auf die Organisation des obersten Leitungsorgans, auf die Finanzen und auf das Risiko. Er übt seine Rechte und Pflichten an der Generalversammlung aus.

Es ist offensichtlich, dass insbesondere in Bezug auf die strategische Weiterentwicklung und die Risikoabschätzungen ein Versagen vorliegt. Wie könnte sonst der zuständige Regierungsrat vor einem AXPO-Konkurs warnen, den er übrigens mit zu verantworten hätte?

Wir halten fest: weder die durchgeführte Entpolitisierung des Verwaltungsrats noch die Aufspaltung der AXPO-Holding in einen Bereich mit Zukunft und einen mit Altlasten zeigen Wirkung. Diese Aufspaltung macht nur Sinn, wenn jemand bereit ist, die „Bad-Axpo“ zu übernehmen. Investoren werden das nur tun, wenn sie mit Zuschlägen in Milliardenhöhe rechnen können. Der Bund wird sich wohlweislich zurückhalten, da sich keine Lösungen wie bei der Übernahme der Bad Bank UBS durch die SNB abzeichnen.

Die Interessen der Aargauer Bevölkerung werden nicht wahrgenommen, das Volksvermögen wird in den Sand gesetzt und die Risiken werden ausgeblendet. Ich zitiere hier die Antwort der Regierung auf meine Interpellation 15.82. „Der Axpo-Konzern hat seine Strategie 2012 den veränderten Rahmenbedingungen angepasst und steht heute auf einer soliden finanziellen Grundlage“. Zitat Ende. Keine 2 Jahre später warnt unser Energieminister vor dem Axpo-Konkurs!

Zitat 2 aus der Antwort auf dieselbe Interpellation: Das Eigenkapital der Axpo betrug per 30. September 2014 7.5174 Milliarden Franken; mit einer Eigenkapitalquote von 37,2% ist die Axpo sehr solide aufgestellt. Keine 2 Jahre später warnt unser Energieminister vor dem Axpo-Konkurs!

Wir konstatieren Hilflosigkeit, mangelnde Vertretung der Interessen der Aargauer Bevölkerung und eklatante Verstösse gegenüber den PCG Richtlinien.

Wir erwarten, dass die Vertretung des Kantons im Verwaltungsrat der AXPO-Holding AG ersetzt wird, dass die strategische Weiterentwicklung endlich den nationalen und internationalen Rahmenbedingungen angepasst und dass das Volksvermögen geschützt wird.

Auskunft:

Robert Obrist, Grossrat Bezirk Brugg
079 684 89 06, robert.obrist@grossrat.ag.ch