Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans: Verminderung Fruchtfolgefläche in Birmenstorf um 13,33 Hektaren (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2)

Anträge und Begründung:

  • 1. Die Grünen lehnen diese Richtplananpassung ab.
  • 2. Sollte an der Richtplananpassung trotzdem festgehalten werden, fordern wir, dass folgende Bedingungen eingehalten werden sollen:
  • Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Übereinstimmung mit dem Richtplan gegeben ist.
  • In den Gewächshäusern muss nach Vorgaben der biologischen Landwirtschaft produziert werden.
  • Nicht isolierte Gewächshäuser dürfen somit nur frostfrei gehalten werden, d.h. auf maximal 5 Grad Celsius temperiert werden. Gut Isolierte Gewächshäuser dürfen in der kalten Jahreszeit auf 10 Grad geheizt werden. Für die Anzucht von Jungpflanzen, für Sprossen, Zierpflanzen und Treibereikulturen (Chicorée-Arten, Schnittlauch, Rhabarber) ist ganzjährig Beheizung nach Bedarf möglich, sofern das Gewächshaus gut isoliert ist.
  • Hors-Sol-Anbau ist nicht erlaubt
  • Ein geschlossener Kreislauf ist einzuhalten. Für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und die Düngung der Pflanzen werden hauptsächlich Hofdünger wie Gülle, Mist oder Kompost eingesetzt. Viehlose Betriebe, zum Beispiel Gemüsebaubetriebe, sind auf die Zufuhr von organischen Düngern von benachbarten Biobetrieben angewiesen. Auf die Zufuhr von chemisch-synthetischen Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln wird aber konsequent verzichtet.
  • Die Heizungen sind ausschliesslich mit erneuerbaren Energien und CO2 neutral zu betreiben.

Die Grünen halten fest; Die vorgesehene Richtplanänderung widerspricht den Vorgaben zum Schutze der Landschaften von nationaler Bedeutung.

Mit dieser Richtplananpassung gehen dauerhaft 13.33 ha Fruchtfolgefläche dauerhaft verloren. Die geplante Anpassung mit der Speziallandwirtschaftszone zementiert die Intensivlandwirtschaft in diesem Gebiet und verhindert längerfristig eine Verbesserung der Ökologie. Speziallandwirtschaftszonen, in welchen eine vollständig bodenunabhängige Produktion möglich ist, gehören nicht in Landwirtschaftszonen, sondern eher in Industrie- oder Gewerbezonen.

Ein Grossteil der vorgesehenen Speziallandwirtschaftszonen liegt innerhalb des BLN Objekts 1305 Reusslandschaft. Diese sind kaum Richtplankonform, nach Meinung der Grünen widersprechen sie der „Empfehlung zur Berücksichtigung der Bundesinventare nach Artikel 5 NHG in der Richt- und Nutzungsplanung“.

Als mögliche Alternative, jedoch mit den unten aufgeführten Forderungen zu Antrag 2, könnten wir uns für BLN konforme Teile, falls es sie überhaupt gibt, eine Richtplananpassung vorstellen. Dies ausdrücklich als Ausnahme, als Beitrag zur Steigerung der Ernährungssouveränität und Solidarität mit den einheimischen ProduzentInnen.