In den Bezirken Zofingen und Laufenburg sind fehlerhafte Wahlzettelgarnituren festgestellt worden
Den Stimmberechtigten des Kantons Aargau wurden die Wahlunterlagen für die Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 18. Oktober 2020 zugestellt. Aufgrund von Rückmeldungen stellte sich heraus, dass vereinzelt Wahlzettelgarnituren fehlerhaft sind. In diesem Fall können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger diese bei ihren Gemeinden oder beim Kanton nachbeziehen.
In der letzten Woche haben die 210 Aargauer Gemeinden knapp 450’000 Wahlunterlagen versandt. Diese enthalten unter anderem die Wahlzettel für die Regierungsratswahlen sowie eine Wahlzettelgarnitur für die Grossratswahlen, welche für jeden Bezirk unterschiedlich ist.
Im Bezirk Zofingen wurde aufgrund Rückmeldungen von Stimmberechtigten festgestellt, dass vereinzelt Wahlzettelgarnituren der Grossratswahlen fehlerhaft sind. Auch in der Stadt Laufenburg wurden einzelne fehlerhafte Wahlzettelgarnituren versandt. Beide Garnituren der Bezirke Zofingen und Laufenburg enthalten Wahllisten doppelt – dafür fehlen andere Wahllisten.
Fehler im Druckprozess
Im Bezirk Laufenburg wurde der aufgrund eines technischen Fehlers im Druckprozess geschehene Fehler bereits vor dem Versand der Wahlunterlagen an die Stimmberechtigten entdeckt, woraufhin die Wahlzettelgarnituren neu gedruckt und den Gemeinden neu zugestellt worden sind. Die Stadt Laufenburg hat sich aus zeitlichen Gründen dafür entschieden, den ersten Druck der Wahlzettelgarnituren zu verwenden, in der Absicht, diese vor der Verpackung und des Versands an ihre rund 2’000 Stimmberechtigten zu kontrollieren – dennoch sind vereinzelt fehlerhafte Wahlzettelgarnituren versandt worden. In diesem Fall ist ebenfalls nur von ganz wenigen fehlerhaften Wahlzettelgarnituren auszugehen.
Der Druck und die Zusammenstellung der Wahlzettelgarnituren erfolgte zentral durch eine spezialisierte Druckerei und unter hohen Sicherheitsauflagen. Erste Abklärungen haben ergeben, dass beim Heften der Wahlzettelgarnituren fälschlicherweise und unbemerkt ein Falzbogen doppelt aufgelegt wurde. Dieser Arbeitsschritt wird grundsätzlich systematisch kontrolliert, weshalb auch hier davon auszugehen ist, dass auch im Bezirk Zofingen nur ganz vereinzelte Wahlzettelgarnituren vom Fehler betroffen sind.
Austausch der Wahlzettelgarnituren bei Gemeinden und Kanton möglich
Die Staatskanzlei hat die Gemeinden und die an den Wahlen teilnehmenden Parteien und Gruppierungen über den Fehler informiert. Die Gemeinden und auch die Staatskanzlei verfügen über Reserve-Unterlagen. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welchen eine fehlerhafte Wahlzettelgarnitur zugestellt worden ist, können diese bei ihrer Gemeinde oder direkt bei der Staatskanzlei austauschen.
 
Link zur Medienmitteilung: www.ag.ch/jL1qk
201005_fehlerhafte Wahlzettelgarnituren