Die Fraktion der GRÜNEN begrüssen die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen des kantonalen Waldgesetzes. So macht z.B. die vom Bund verlangte Umsetzung der Schutzwaldpflege Sinn, obwohl der Aargau davon minimal betroffen ist. Betroffene GrundeigentümerInnen werden richtigerweise finanziell entlastet.

Die GRÜNEN befürworten insbesondere die „Öffnung“ des Raumes Wald für eine ruhige, angepasste Freizeitnutzung. Damit leistet der Wald einen wichtigen Beitrag zu den gesellschaftlichen Herausforderungen. Damit der Wald aber weiterhin seine Qualitäten bewahren kann, sind für Freizeitnutzungen Ersatz- und Ausgleichmassnahmen (mind. flächengleich) in der Qualität der im Waldnaturschutzprogramm verankerten Naturschutzmassnahmen zu leisten.

Es ist richtig, dass in der vorgeschlagenen Waldgesetzesrevision die Haftungsfrage im Wald angegangen wird. Die vermehrte Freizeitnutzung im Wald aber auch neue Bedingungen durch die Auswirkung der Klimaveränderung rechtfertigen dies. Die GRÜNEN lehnen jedoch den vorliegenden Vorschlag ab, dass die WaldeigentümerInnen in Zukunft für Gefahren im Wald nicht mehr verantwortlich sein sollen. Das entspricht nicht dem üblichen Rechtsempfinden, dass EigentümerInnen für ihren Besitz verantwortlich sind. Das führt zur Ungleichbehandlung z.B. gegenüber Privaten, Gemeinden oder der Landwirtschaft. Der Wald ist ein ökonomisch bewirtschafteter naturnaher Raum und kein Naturraum. Daher bleibt die Verantwortung bei den WaldeigentümerInnen. Bei Waldnaturschutzflächen wie z.B. Totalreservate könnten hingegen EigentümerInnen von Einwirkungen von Naturgefahren befreit werden. Es sind aber auch die WaldbesucherInnen in Pflicht zu nehmen. Die GRÜNEN fordern den Regierungsrat freundlich auf eine neue Lösung betreffend Verantwortlichkeit von Waldbesuchenden und WaldeigentümerInnen zu präsentieren.