Interpellation betreffend Hitzeschutz in kantonalen Gebäuden: Arbeitsplätze der Verwaltung und kantonale Asylunterkünfte
Hohe Raumtemperaturen beeinträchtigen die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit. Der Bund verpflichtet Arbeitgeber, bei Hitze für zumutbare klimatische Bedingungen zu sorgen; für die Arbeit im Freien bestehen zusätzliche Empfehlungen. Dies betrifft auch die Arbeitsplätze der kantonalen Verwaltung und die kantonalen Asylunterkünfte.
Der Kanton steht hier in doppelter Verantwortung: als Arbeitgeber für seine Angestellten, drinnen wie im Freien, und als zuständiger Träger für die Unterbringung von Asylsuchenden. In den Asylunterkünften kommt hinzu, dass dort auch besonders vulnerable Menschen leben – Kinder, Schwangere, kranke und ältere Personen – und ein Teil der Unterbringung unterirdisch erfolgt, wo die Hitzeproblematik wegen fehlender Nachtauskühlung und eingeschränkter Lüftung besonders ausgeprägt ist. Über den akuten Schutz hinaus stellt sich die Frage, wie der Kanton die zunehmende Hitze bei der langfristigen Planung und Sanierung seiner Liegenschaften und Areale berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Kantonale Verwaltung als Arbeitgeber
- Wie beurteilt der Regierungsrat die Hitzebelastung an den Arbeitsplätzen der kantonalen Verwaltung während sommerlicher Hitzeperioden?
- Welche organisatorischen und baulichen Massnahmen bestehen heute, um an den Arbeitsplätzen der Verwaltung bei Hitze für zumutbare Bedingungen zu sorgen? Wie ist dabei die Zuständigkeit zwischen Immobilien Aargau und den Nutzerdepartementen geregelt? Welche Möglichkeiten hat der Kanton bei Standorten, die er nicht besitzt, sondern mietet?
- Welche Massnahmen bestehen für Kantonsangestellte, die im Freien arbeiten, um sie bei grosser Hitze zu schützen?
Kantonale Asylunterkünfte
- Wie beurteilt der Regierungsrat die Hitzebelastung in den kantonalen Asylunterkünften, insbesondere in den unterirdischen Unterkünften?
- Welche Massnahmen bestehen, um die dort untergebrachten Personen während Hitzeperioden zu schützen?
- Bestehen für die Asylunterkünfte Vorgaben oder Empfehlungen zum Umgang mit Hitze?
Künftige Massnahmen
- Welche weiteren Massnahmen erachtet der Regierungsrat als notwendig, um das Verwaltungs-personal und die Menschen in den kantonalen Asylunterkünften besser vor Hitze zu schützen?
- Wie berücksichtigt der Kanton die zunehmende Hitzebelastung bei der Planung und Sanierung seiner Liegenschaften? Welche Rolle spielen dabei die Aussenräume, etwa durch Beschattung, Begrünung und Entsiegelung?