Verkehr nach dem Verursacherprinzip finanzieren
Die Grünen Aargau begrüssen grundsätzlich die Absicht des Kantons, die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben für den öffentlichen Verkehr mit der Schaffung eines Fonds auf eine solide Grundlage zu stellen. Fragen stellen sich aber bei der Äufnung des Fonds, die zu mehr als zwei Dritteln aus dem ordentlichen Haushalt bestritten werden soll; dies widerspricht dem Grundsatz der Kostenwahrheit und dem Verursacherprinzip. Stattdessen sind mehr Mittel aus der Strassenkasse zu entnehmen, da der ÖV wesentlich dazu beiträgt, die Kapazitätsprobleme der Strasse zu bewältigen und die Umweltkosten des Verkehrs zu senken.
Ein Ausbau des öffentlichen Verkehrs kommt ganz direkt dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zugute, denn jede Zugs- und jede Busfahrt ist eine Fahrt weniger auf dem überlasteten Strassennetz. Diese Leistungen zugunsten der Strasse müssen konsequenterweise aus der Strassenkasse abgegolten werden. In der heutigen Situation ist es deshalb richtig, den ÖV auf Kosten des MIV attraktiver zu machen, indem letzterer die Infrastrukturen für den ÖV mitträgt.
Die angestrebte Spezialfinanzierung öV ist im Grundsatz ein kleiner Schritt in die richtige Richtung – aber ein zu kleiner. Die LSVA gehört ganz in die Spezialfinanzierung ÖV, wie es der Zweckbestimmung der Schwerverkehrsabgabe entspricht. Auf Beiträge aus der allgemeinen Staatskasse kann dafür verzichtet werden.
Zweifel an der Fonds-Dimensionierung
Nicht einverstanden sind die Grünen mit der Absicht, Massnahmen aus dem ÖV-Fonds zu finanzieren, die ganz direkt dem MIV zugutekommen. Das Verkehrsmanagement und die Verkehrstrennung spielen zwar eine wichtige Rolle, um die Zuverlässigkeit des Busverkehrs zu gewährleisten. Dass solche Massnahmen überhaupt nötig sind, verantwortet aber der motorisierte Individualverkehr, dem sie auch überwiegend zugute kommen. Deshalb sind diese Massnahmen nach Verursacherprinzip vollumfänglich der Strassenkasse zu belasten. Dasselbe gilt für die Finanzierung von Bike+Ride, denn die Förderung des Radverkehrs ist auch eine Massnahme zur Entlastung der Strasse.
Angesichts der Wachstumsprognosen und der Mobilitätsstategie des Kantons Aargau ist fraglich, ob die Mittel, die zur Realisierung von Infrastrukturmassnahmen reserviert werden sollen, genügen. So wurde etwa der Bedarf für die Finanzierung von Busspuren und Haltebuchten auf Kantonsstrassen aufgrund der Werte der letzten 10 Jahre errechnet. Mit Blick in die Zukunft ist aber eine massive Förderung des ÖV nötig, was sich auch in erhöhten Infrastrukturkosten niederschlagen wird. Die Grünen schlagen deshalb vor, die Starteinlage aus der Strassenkasse massiv zu erhöhen, ist diese doch zurzeit prall gefüllt.
Langfristig muss Mobilität teurer werden
Der Verkehr zählt zu den grössten Verursachern von Umweltproblemen überhaupt. Aus Sicht der Grünen ist es unerlässlich, den Eigenfinanzierungsgrad des Verkehrssystems anzuheben, um lenkend auf den viel zu grossen Mobilitätskonsum einzuwirken. Dabei darf die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem MIV nicht geschmälert werden. Statt einer Querfinanzierung des ÖV aus Mitteln der Strassenkasse ist die Bepreisung des MIV neu zu regeln; anstatt den ÖV durch Verbilligung konkurrenzfähig zu halten, müssen die heute externalisierten Kosten des motorisierten Strassenverkehrs internalisiert, also auf die Verursacher abgewälzt werden. Die heutige Pauschalsteuer für Motorfahrzeuge ist durch eine fahrleistungsabhängige Steuer abzulösen, damit der ÖV auch für AutobesitzerInnen eine attraktive Alternative ist.
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