Politiker*innen und Mitwirkende bei den GRÜNEN Aargau

Der Vorstand ist zuständig für alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht explizit einem anderen Organ zugewiesen sind. Er kann Angelegenheiten delegieren. Insbesondere führt er den Verein strategisch und operativ. Das Präsidium und der Vorstand werden von der Mitgliedervesammlung gewählt.


Der Grosse Rat ist die kantonale Legislative und besteht aus gewählten Parlamentarier*innen aus dem Aargau. Er diskutiert, erarbeitet oder ändert neue Gesetze und stimmt auf kantonaler Ebene darüber ab. Alle 4 Jahre werden die Vertreter*innen bei den Grossratswahlen vom aargauischen Volk gewählt.


Der Nationalrat ist die Legislative auf Bundesebene und besteht aus Parlamentarier*innen der gesamten Schweiz. Der Nationalrat diskutiert, erarbeitet oder ändert neue Gesetze und stimmt auf darüber ab. Alle 4 Jahre werden die Vertreter*innen bei den National -und Ständeratswahlen von der Bevölkerung in der Schweiz gewählt.


Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der GRÜNEN Partei Schweiz. Die „DV“ ist zuständig für die Verabschiedung von Positionspapieren und Resolutionen, die Parolenfassung zu Abstimmungen, die Lancierung und die Unterstützung von Initiativen, für Statutenänderungen und für die Wahl des Parteipräsidiums. Die Delegierten werden jeweils von der kantonalen Mitgliederversammlung gewählt.


Gemeindeexekutiven sind Mitglieder des Gemeinde -oder Stadtrates, welches das ausführende Amt auf Gemeindesebene ist. Sie setzen die bestehenden Gesetze um und initiieren Projekte. 


Der Einwohnerrat ist die Legislative auf Gemeindeebene und besteht aus gewählten Parlamentar*innen der Gemeinde. Der Einwohnerrat diskutiert, erarbeitet oder ändert neue Gesetze und stimmt darüber ab. Alle 4 Jahre von bestimmen die Einwohner*innen der Gemeinde wer ins Amt gewählt wird.


Das Sekretariat ist das Bindeglied zwischen den verschiedenen Sektionen der Partei. Es ist für administrative und finanzielle Arbeiten und für die Koordination innerhalb der Partei zuständig.