Erst gerade 2016 hat das Aargauer Stimmvolk eine Erhöhung des Vermögensverzehrs von IV-Bezügerinnen und -Bezügern an der Urne abgelehnt. Seither hat sich nichts Grundlegendes an den Kantonsfinanzen geändert, was eine erneute Vorlage nach weniger als drei Jahren auch nur im Geringsten rechtfertigen würde. Das ist eine reine Zwängerei und wird von den Grünen schärfstens zurückgewiesen. Kommt hinzu, dass die eidgenössischen Räte in der vergangenen Frühlingssession eine EL-Reform verabschiedet haben, in der die Vermögensfreigrenzen gesenkt und keine Ergänzungsleistungen mehr ausgerichtet werden bei Vermögen von mehr als Fr. 100’000. Der Kanton Aargau wird durch diese Reform um einen zweistelligen Millionenbetrag entlastet. Das reicht.

Wenn eine kleine Änderung den zuständigen Verwaltungsstellen den Zugriff auf Sozialversicherungs- und Steuerdaten erleichtern und die Entscheidungsprozesse vereinfachen und beschleunigen kann, haben die Grünen nichts dagegen, sofern die üblichen Datenschutzregeln respektiert und gegenüber den Betroffenen Transparenz garantiert werden.

Anhoerungsfragebogen ELG