Anhörung Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG); Änderung
Die GRÜNEN begrüssen das Instrument einer Abbruchprämie zur qualitativen Aufwertung der Landschaft. Gebäude ausserhalb der Bauzone, die nicht mehr für den Erhalt der Landschaft genutzt werden, werden oft zweckentfremdet (z. B. als Camperunterstände) oder dem Zerfall überlassen. Dies führt zu unerwünschten Auswirkungen mit negativen Folgen für das Landschaftsbild.
Finanzierung: Kanton muss Verantwortung übernehmen
Für die GRÜNEN ist eine Kostenbeteiligung der Gemeinden ein No-Go. Der Kanton ist für Bauten ausserhalb der Bauzonen zuständig. Die Gemeinden haben in diesen Verfahren kein Mitspracherecht und werden als Behörde nur administrativ belastet. Sie leisten damit bereits finanziell und ressourcenmässig ihren Beitrag. Kurz gesagt: Wer befiehlt, zahlt auch.
Gleichbehandlung der Landwirtschaft
Die GRÜNEN fordern eine Gleichbehandlung der Landwirtschaft. Es ist fragwürdig, dass bei landwirtschaftlichen Gebäudeabbrüchen eine Abbruchprämie bezahlt wird, auch wenn am gleichen Standort ein Ersatzbau entsteht. Diese Bevorzugung wirft Fragen auf: Warum soll die Landwirtschaft von Abbruchprämien profitieren, wenn dann keine Reduktion von Bauten ausserhalb der Bauzone stattfindet? Hier braucht es klare und faire Kriterien. Eine Ungleichbehandlung nährt Narrative einer ungerechtfertigten Subventionierung und Überprivilegierung.
Schutz historischer Bauten: Keine pauschalen Abbrüche
Bei der Sprechung von Abbruchprämien ist besonders zu prüfen, ob es sich bei den betroffenen Gebäuden um historisch gewachsene und traditionell verwurzelte Bauten handelt. In solchen Fällen soll ein Fortbestand mit angepasster Nutzung geprüft werden.
Prioritäten setzen: Neubauverhinderung vor Abbruchförderung
Die Massnahme kann zur wünschenswerten Trennung von Bau- und Nichtbauzone beitragen, den Landschaftswert steigern und somit die Standortattraktivität des Aargaus erhöhen. Die GRÜNEN sind jedoch der Meinung, dass die neu einzuführende Abbruchprämie nur ein kleiner Baustein für einen sorgsamen Umgang mit unserer Landschaft ist. Priorität muss weiterhin die konsequente und sorgfältige Prüfung von Neubaugesuchen ausserhalb der Bauzone haben.