Anpassung des Richtplans: Zentrumsentwicklung Schöftland; Festsetzungen neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn, neuer Wohnschwerpunkt WSP Hegmatte und Mühleareal, Siedlungsgebiet, Verminderung der Fruchtfolgeflächen

Die Grüne Partei Aargau und die Grossratsfraktion Grüne lehnen die vorgeschlagenen Anpassungen des Richtplans zum heutigen Zeitpunkt ab. Im Sinn einer konstruktiven Kritik unterbreiten wir Ihnen im Folgenden drei alternative Eingaben.

Zusammenfassende Würdigung der vorliegenden Anpassung des Richtplans

  • Die Richtplanänderung ist verfrüht, der Entscheid über eine allfällige Umnutzung der Hegmatte muss erst in 15-20 Jahren gefällt werden
  • Die Verknüpfung von nicht zwingenden Bedürfnissen der Bahn (die gemäss eigenem Bekunden auch mit Szenario 1 «Entwicklung an Ort» funktionieren könnte) mit Vorstellungen des Gemeinderates hinsichtlich Bevölkerungswachstum der Gemeinde Schöftland und die Darstellung als «alternativlose» Lösung blenden sinnvolle und behutsamere (auch enkeltaugliche) Entwicklungsvarianten systematisch aus
  • Unter dem Begriff «Stadtbildreparatur» wird mit erschütternder Zielstrebigkeit das Dorfbild von Schöftland den Wünschen von Bahn und Behörden angepasst, ohne je konkrete Vorstellungen und Meinungen dazu in der Bevölkerung erfragt zu haben

Eingabe 1

Die vorliegende Anpassung des Richtplans sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zum Beschluss vorzulegen und um mindestens 10-15 Jahre zu verschieben

Begründung: Gemäss Ausbauschritt 1 (2025 +; Planungsbericht S. 9) benötigt die Bahn per 2025 grössere Remisen (längere Zugskompositionen, 2x60m = 120m). Diese finden gemäss Szenario 1 «Entwicklung an Ort» (aao S. 11) auf dem Mühleareal Platz. Durch einen Ausbau im bestehenden Bahnhof- und angrenzenden Mühleareal werden im Alltagsbetrieb Zeit und Kosten gespart, der Gewässerraum der Suhre wird geschont und kein Land auf Vorrat verbaut. Der Bahnhof in Menziken zeigt, wie man Remise und Perron baulich sinnvoll kombinieren kann. Zu prüfen wäre, ob die Schwellenhöhe von Bahnhof und Remise um 2-3 Meter abgesenkt werden kann (wenn schon mit «Stadtbildreparatur» argumentiert wird), so dass die Bahninfrastruktur zum Teil im Boden verschwindet.

Erst 2045 kommt die Werkstätte im Unterdorf ans Ende ihrer Nutzungsdauer. Bis dann braucht es somit sicher keinen Standort in der Hegmatte. Die Werkstätte muss auch 2045 nicht zwingend in die Hegmatte hinaus. Das kann man 2035-40, also in 15-20 Jahren dann festlegen – solange die Hegmatte weiterhin als FFF im Richtplan geführt wird, wird es da mit Sicherheit keine präjudizierenden Bauten darauf haben. Damit und nicht mit einer voreiligen Festlegung im Richtplan wird die Entscheidungsfreiheit der nächsten Generation gewahrt.

Übrigens: Für die nächsten 25 Jahre wird wegen des aktuellen Werkstattstandortes weiter wie bisher in Richtung Nordweg rangiert werden, wenn Züge in die Werkstätte müssen bzw. aus der Werkstätte zurück in den Verkehr gehen. Man wird natürlich schon nach kurzer Zeit herausfinden, dass es die Doppelspur vom Bahnhof gegen Nordweg halt doch braucht, damit der verdichtete Fahrplan auch dann eingehalten werden kann, wenn in die bzw. aus der Werkstätte rangiert werden muss. Dieser Ausbau ist im Richtplan ja bereits vermerkt.

 

Eingabe 2 (sofern auf Eingabe 1 nicht eingetreten wird)

Die vorliegende Anpassung des Richtplanes sei auszusetzen, eine konsultative Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner von Schöftland zu den Plänen des Gemeinderates in der Hegmatte durchzuführen und auszuwerten und nur bei mehrheitlich positiver Haltung der Dorfbevölkerung weiter zu verfolgen

Begründung: Der vorliegende Vorschlag zur Anpassung des Richtplanes wurde zwar formaljuristisch korrekt durch die Behörden entwickelt und zur Entscheidungsreife gebracht. Die betroffene Bevölkerung wurde jedoch nie befragt oder gar am Prozess beteiligt, sondern lediglich über die fertigen Pläne informiert. Eine Petition mit 850 Unterschriften, die sich gegen die kommunizierten Ausbaupläne richtet, wurde am 4. Juni 2018 eingereicht und signalisiert Widerstand in der betroffenen Bevölkerung. Weder das Zielkonzept zur räumlichen Entwicklung der Gemeinde Schöftland noch die künftige Nutzung der Hegmatte wurden demokratisch diskutiert, geschweige denn durch einen Beschluss des Souveräns legitimiert. Diese Kabinettspolitik muss korrigiert werden, sonst drohen langwierige, zeitraubende und kostspielige Verfahren.

Zudem wurde die vorliegende Richtplanänderung dergestalt aufgegleist, dass nach Gutheissung durch den Grossen Rat die Bahn – nach Plangenehmigung durch das Bundesamt für Verkehr – ohne weitere Konsultation oder Mitwirkung der Dorfbevölkerung ihre gewünschten Anlagen in die Hegmatte stellen kann, bevor die Stimmbürger über eine Änderung der Bau- und Nutzungsordnung hinsichtlich «Wohnschwerpunkt Hegmatte» befunden haben. Sie werden also bei Vorliegen dieser BNO-Änderung nicht mehr frei entscheiden können, ob sie lieber Fruchtfolgeflächen oder einen Wohnschwerpunkt wollen, sondern nur noch darüber befinden, ob der Rest der bereits nicht mehr als Fruchtfolgefläche nutzbaren Matte auch noch überbaut werden soll. Dieses Vorgehen ist demokratiepolitisch äusserst bedenklich und sollte nicht weiterverfolgt oder gar forciert werden.

 

Eingabe 3 (sofern auf Eingaben 1 und 2 nicht eingetreten wird)

Die vorliegende Anpassung des Richtplanes sei abzulehnen. Die Hegmatte sei als Fruchtfolgefläche zu erhalten und der Ausbau der Bahninfrastruktur auf dem Mühleareal zu realisieren, wobei dem Ortsbildschutz Rechnung zu tragen sei

Begründung: Weder die aktuell ausgewiesenen Bedürfnisse der Bahn noch das prognostizierte Bevölkerungswachstum in Schöftland rechtfertigen den unwiederbringlichen Verlust von mehreren Hektaren Fruchtfolgeflächen an bester Lage. Ein haushälterischer Umgang mit der begrenzten Ressource Boden, wie im Raumplanungsgesetz als Grundsatz festgehalten und ausgeführt, sieht anders aus, zumal valable Alternativen aufgezeigt werden und zur Verfügung stehen.

Die Bahninfrastruktur findet gemäss Szenario 1 «Entwicklung an Ort» bis 2045 vollumfänglich auf dem Mühleareal Platz, das dafür geeignet und bisher nicht für einen anderen Zweck ausgeschieden ist.

Das Bevölkerungswachstum kann in Schöftland für die nächsten 15 Jahre jedenfalls durch bereits bestehende, leerstehende Wohnungen und wohnungsbauliches Wachstum nach innen sowie Arrondierungen gemäss entscheidungsreifer, neuer BNO absorbiert werden, auch umliegende Dörfer können und wollen weitere Zuzügerinnen und Zuzüger aufnehmen.

Herausforderung der Stunde – hinsichtlich einer erwünschten, ökologisch und ökonomisch sinnvollen und zukunftsfähigen Entwicklung – ist nicht Platz für weitere Wohnungen im Sinn des angestrebten Wohnschwerpunktes, sondern ein attraktives Angebot für weitere Arbeitsplätze, sei es für die Dienstleistungen, die dieses ländliche Zentrum ausmachen, sei es für gewerbliche oder industrielle wertschöpfende Tätigkeiten, welche der Region Arbeit und Wohlstand bringen, sowie eine sorgfältige, schonende und vorausschauende Abstimmung der verschiedenen Verkehrsträger durch Priorisierung der ÖV-Drehscheibe Bahnhof Schöftland und des Fuss- und Radwegnetzes. Dazu ist die vorliegende Anpassung des Richtplanes nicht geeignet und der falsche Weg.

Nicht zuletzt ist der mit 850 Unterschriften dokumentierte Widerstand aus der vom Entwicklungs- und Planungsprozess absichtlich und willkürlich ausgeschlossenen, in und um Schöftland ansässigen Bevölkerung ein klarer Hinweis, dass das gewählte Vorgehen zu der vorliegenden Richtplanänderung, obwohl formalrechtlich korrekt, demokratiepolitisch fragwürdig ist. Die Abfolge der Entscheidungen (entscheidungsreife BNO unter Ausschluss von Mühleareal und Hegmatte – Richtplanänderung – Bau der Bahninfrastruktur auf der Hegmatte kraft eisenbahnrechtlicher Plangenehmigung durch den Bund – Einzonung der Hegmatte durch erneute Revision der BNO) ist falsch, weil sie die Entscheidungsfreiheit der lokalen Bevölkerung nicht respektiert.