Nach der Leistungsanalyse 2015 und den Entlastungsmassnahmen 2016 folgen jetzt die Sanierungsmassnahmen 2017 und 2018. Damit stehen wir vor einem Scherbenhaufen in der Finanzpolitik, zu verantworten von der Mehrheit des Grossen Rates.

Die Ursachen liegen in der Fehleinschätzung der Kostenentwicklung im Gesundheitsbereich, dem Ausbleiben von Beteiligungserträgen im Energiesektor und der sturen Weigerung, die Sanierung auch auf Seiten der Einnahmen anzugehen. Die Mehrheit des Grossrats wollte den Kanton mit der Reduktion der Grundbuchabgabe in der Höhe von jährlich 33 Millionen Franken sogar noch weiter schwächen. Zum Glück hat das Aargauer Stimmvolk zu diesem Vorhaben am 5. Juni 2016 Nein gesagt. Ebenso stur wird heute die moderate Begrenzung des Pendlerabzugs auf jährlich Fr. 7’000.- bekämpft und jegliche Diskussion über die Anhebung des Steuersatzes verweigert. Die heute vorgestellten Gesetzesänderungen bilden die rechtlichen Voraussetzungen für Sanierungsmassnahmen im Jahr 2018. Wir Grünen betrachten es als sinnvoll, die Schuldentilgung in der Spezialfinanzierung Sonderlasten auszusetzen. Allerdings bleibt darauf hinzuweisen, dass zurzeit das Volksvermögen durch enorme Abschreibungen der AXPO dahinschmilzt, wie die Gletscher im Alpenraum. Dazu kommen die bereits absehbaren weiteren Einnahmenausfälle, verursacht durch die Unternehmenssteuerreform III. Die Erstellung von weiteren Studien und Vergleiche mit anderen Kantonen sind zwar interessant, lösen aber nicht das grundlegende Problem im Kanton. Dieses besteht darin, dass sich die bürgerlichen Parteien, insbesondere die SVP, einem konstruktiven Dialog verschliessen. Wählerinnen und Wähler im Aargau werden entscheiden, ob diese Haltung mit einem zweiten Regierungsratssitz belohnt werden soll.

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Robert Obrist
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