Wir begrüssen die Förderung von ambulanten Leistungen und wir sind überzeugt, dass bei frühzeitig vorgenommenen ambulanten Behandlungen stationäre Leistungen ersetzt werden können. Ambulanten Angebote verbessern die soziale Inklusion der betroffenen Menschen. Wichtig ist, dass die Angebote so finanziert werden, dass keine Fehlanreize entstehen. Auch in Zukunft müssen bedarfsgerechtes Angebote für stationäre Betreuung zur Verfügung stehen.

Bei Erwachsenen sollen die beiden ambulanten Leistungen „Unterstützung selbständigen Wohnens“ und „Begleitung im Arbeitsmarkt“ neu über das Betreuungsgesetz finanziert werden, was wir sehr begrüssen. Die Unterstützung des selbständigen Wohnens ist eine wichtige Voraussetzung, damit Menschen mit Betreuungsbedarf ein grösstmögliches Mass an Selbstbestimmung erreichen. Dies ist eine wichtige Massnahme zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Die Begleitung im Arbeitsmarkt ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe im ersten Arbeitsmarkt und entspricht so der Inklusion.

Im Bereich Kinder und Jugendliche werden die ambulanten Angebote der aufsuchende Familienarbeit, die Leistungen der Familienplatzierungsorganisationen (FPOs) sowie die Unterstützung für Familien bei der Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen neu über das Betreuungsgesetz finanziert. Die aufsuchende Familienarbeit ist eine der wichtigsten präventiven Angebote, mit denen ein Heimeintritt vermieden werden kann. Dies kommt dem Wohl der Kinder und Familien entgegen und ist kostengünstiger als eine stationäre Massnahme. Eine Finanzierung dieser Angebote über das Betreuungsgesetz verhindert finanzielle Fehlanreize für Heimplatzierungen. Auch Pflegefamilien fördern durch ein enges Betreuungsverhältnis mit klaren Bezugspersonen das Kindeswohl. Die FPOs gewährleisten die Qualitätssicherung. Wir begrüssen die Abgeltung der Leistungen der FPOs durch das Betreuungsgesetz. Eine Entlastung der Familien von Kindern mit schweren Behinderungen wird befürwortet. Diese Massnahme unterstützt die betroffenen Familien und hilft dazu bei, dass schwer behinderte Kinder langfristig zuhause betreut werden können.

Wir befürworten eine unabhängige Abklärungsstelle für die einzelfallspezifische Abklärung der Ausrichtung der ambulanten Massnahmen. Diese muss unabhängig von den Leistungserbringern, aber auch unabhängig von der Finanzierungsstelle (Kanton) sein.

Die Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung steigt. Bis anhin konnten Menschen mit einer bestehenden Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters nicht in eine Einrichtung für Behinderte eintreten, sondern mussten in einem Alters- oder Pflegeheim betreut werden. Mit der Aufhebung der AHV-Grenze wird diese Versorgungslücke nun geschlossen.

Die mit der Teilrevision verbundene Lastenverschiebung von den Gemeinden zum Kanton im Umfang von rund 2.1 Millionen Franken soll über direkte Ausgleichszahlungen gemäss GAF ausgeglichen werden, was wir unterstützen.