Die GRÜNEN Aargau unterstützen die Ergänzung der Aargauischen Kantonsverfassung mit einem Klimaartikel. Sie fordern jedoch zusätzlich die Verankerung der Klimaneutralität bis spätestens 2040.

Die vorgeschlagene Verfassungsänderung gibt dem Kanton und den Gemeinden den expliziten Auftrag, sich für die Begrenzung des Klimawandels einzusetzen und stärken ihre Fähigkeit zur Anpassung an dessen nachteilige Auswirkungen. Damit stärkt sie die Legitimität der entsprechenden Aktivitäten, erhöht die mittel- sowie langfristige Planungs- und Rechtssicherheit bis zum Erreichen der Klimaziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen. Mit der stärkeren Einbindung der Wirtschaft und Gesellschaft in die Verantwortung der Zielerreichung wird mit einem Finanzierungs- und Innovationsschub gerechnet.

In Anbetracht der Schnelligkeit des globalen Klimawandels und dessen negativen Folgen ist der Verfassungsartikel allerdings zu wenig verbindlich und wird der Dinglichkeit sowie der Tragweite des Problems nicht gerecht. Deshalb fordern die GRÜNEN zwei Ergänzungen, damit der Kanton Aargau seine Verantwortung für einen gangbaren Weg im Kampf gegen die Klimaerwärmung wahrnimmt.

  1. Kanton und Gemeinden sollen die „Klimaziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen“ nicht nur berücksichtigen, sondern ihren erforderlichen Beitrag dazu leisten.
  2. In einem zweiten Absatz soll die Klimaneutralität bis spätestens 2040 in der Verfassung verankert werden. Das bedeutet, dass der Kanton Aargau spätestens ab 2040 klimapositiv werden soll, indem er dazu beiträgt, dass mehr Emissionen aus der Atmosphäre entnommen werden, als ausgestossen werden.

Stellungnahme GRUENE_Klimaverfassungsartikel Aargau

 

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