Anpassung des Richtplans: Festsetzung des Vorhabens „Hochwasserschutz Suhrental Suhre“ (Kapitel L 1.2, Beschluss 5.1); Verminderung der Fruchtfolgeflächen (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2)

 

Das Kombiprojekt «Moderne Melioration und Hochwasserschutz» ist eine markante Änderung und Verbesserung zum ursprünglichen Projekt. Die Grünen sind auch der Meinung, dass die Fliessgewässer möglichst so zu belassen oder zu gestalten sind, dass Hochwasser soweit wie möglich zurückgehalten werden und der Abfluss damit gedämmt wird. Die räumliche Positionierung des Hochwasserrückhalts in der Suhreebene oberhalb der Endmoräne bei Staffelbach ist als Bestvariante zum Schutz unterliegender Siedlungs- und Landwirtschaftsflächen solide und plausibel begründet. Die Kombination der verschiedenen Massnahmen ermöglicht sowohl sachlich als auch finanziell sinnvolle und nutzbringende Synergien.

In diesem Fall nicht zu vermeiden ist, dass damit wertvolle 9,4 ha FFF beansprucht werden und der Hochwasserschutzdamm bei Staffelbach im BLN-Objekt (Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung) „Endmoränenzone Staffelbach“ liegt. Wir unterstützen ausdrücklich die geplanten Bachöffnungen in Attelwil, Mooslerau und Reitnau. Moderne Meliorationen müssen insbesondere die Anliegen der Förderung der Artenvielfalt und dem wirksamen Schutz wertvoller Lebensräume mitberücksichtigen. Eingriffe in BLN-Gebiete erachten wir grundsätzlich als Ausschlusskriterium. Wir anerkennen aber die Bemühungen um die Einbettung des Dammbauwerks in die Moränenlandschaft. Da überdies mit der geplanten grossflächigen Riedwiese im HQ5-Bereich ein ursprüngliches landschaftstypisches Element eingegliedert wird, können wir dem Vorhaben zustimmen. Die Grünen anerkennen die Vorteile des Projekts, Revitalisierungen, Behebung von landschaftlichen Defiziten und natürlich den Hochwasserschutz im Perimeter der Suhre. Wir stimmen dem Vorhaben, der Anpassung des Richtplans, zu und verbinden diese Zustimmung mit der Forderung, dass die verlorenen FFF zu kompensieren seien und in den Bereichen ökologische und landschaftsästhetische Aufwertungen keinerlei Abstriche vorgenommen werden.

Allgemein muss gelten, dass unsere Böden mit besonderer und erhöhter Sorgfalt zu behandeln sind. Funktionierende Böden sind ein wesentliches, vielleicht das Wesentlichste Element im Wasserhaushalt. Gesunde Böden sind in der Lage, Regenwasser rasch aufzunehmen, grosse Mengen davon zu speichern und später den Pflanzen zur Verfügung stellen sowie die Grundwasserneubildung sicherstellen.

Die folgenden, wohl wirkungsvollsten Massnahmen für eine verbesserte Wasserspeicherung und damit vorbeugendem Hochwasserschutz, sind demzufolge prioritär zu verfolgen und umzusetzen:

  • dem Beitrag der Nutzungsänderung und optimierten Bewirtschaftung pflanzenbaulich genutzter Flächen politisch stärkere Beachtung zu schenken.
  • die Entwicklung von effektiven Planungsinstrumenten der Flächennutzung zur Optimierung der Wasserversickerung und -speicherung zu forcieren.
  • die Ansiedelung von Betrieben des Ökologischen Landbaus oder Umstellungen auf die Bewirtschaftung gemäss den Richtlinien des biologischen Landbaus Wassereinzugsgebieten als Ausgleichsmassnahme für Flächenverbrauch und Bodenversiegelung zu fördern.