Nach den Leistungsanalysen und den Entlastungsmassnahmen folgen jetzt Sanierungsmassnahmen. Dazu schickt die Regierung des Kanton Aargaus 7 Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung. Diese sollen 2018 in Kraft treten. Gebührenerhöhungen, Reduktionen bei den Beiträgen an Personen in IV- und Pflegeheimen und insbesondere die Aussetzung von Schuldentilgungen sollen mithelfen, den Staatshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Die jährliche Entlastung des Staatshaushalts wird mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auf 42 Millionen Franken im Jahr 2018 veranschlagt und soll bis 2021 auf jährlich 49 Millionen Franken ansteigen. Über 80% dieses Betrags würde durch die Aussetzung der Schuldentilgung der „Spezialfinanzierung Sonderlasten“ erfolgen. Diese Verschuldung resultiert in erster Linie aus dem Systemwechsel bei der Aargauischen Pensionskasse und dem Aufwand zur Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken. Sie beläuft sich auf knapp 1 Milliarde Franken und soll in den nächsten 25-30 Jahren, als Generationenprojekt, getilgt werden.

Zu einer befristeten Aussetzung dieser Schuldentilgung sagen die Grünen ja, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese auf 2 Jahre begrenzt wird und dass die Spitalsteuer angehoben wird, um die nach wie vor stark steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu finanzieren. Die Reduktion der Beiträge an Personen in IV-Heimen, Pflegeheimen und Spitälern lehnen wir strikte ab. Ebenso wie die meisten der vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen. Mit grossem Erstaunen stellen wir fest, dass bei den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen die Auswahl zufällig, wenig durchdacht und unvollständig ist. Insbesondere vermissen wir eine Gesetzesänderung, welche es erlaubt, die heutige Beschränkung der Spitalsteuer aufzuheben. Unsere Analyse zeigt, dass das aktuelle Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben hauptsächlich auf die Kostenentwicklung bei der Gesundheitsversorgung zurückzuführen ist. Folgerichtig führt kein Weg an der Erhöhung der Spitalsteuer vorbei. Zudem vermissen wir nach wie vor einen Vorschlag zur Aufhebung der Strassenkasse, resp. zu deren Belastung von Schäden an Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur. Nach der Salamitaktik mit den Sparpaketen der vergangenen Jahre ist es der Regierung wieder nicht gelungen, Vorschläge zu unterbreiten, welche das Verursacherprinzip berücksichtigen und die zu einer nachhaltigen Finanzpolitik führen können.