Teilrevision Steuergesetz (StG)
Der jetzige Zeitpunkt ist für ein solches Vorhaben absolut verfehlt. Aufgrund der bereits heute abschätzbaren finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie (massiver Verlust an Steuersubstrat) sind die Einbussen von 46 Millionen (Kanton) und 42 Millionen (Gemeinden) insbesondere für die Gemeinden nicht verkraftbar.
Es ist unverständlich, dass der Regierungsrat dem Drängen nach einer „zeitnahen Umsetzung“ nachgibt. Dass es ihm selbst nicht wohl dabei ist, zeigt die Formulierung in seinem Anhörungsbericht: (S. 2 von 10):
„Je nach aktualisierter finanzpolitischer Lagebeurteilung im August 2020 wird jedoch zu entscheiden sein, ob die Revision allenfalls mit einem differenzierten Antrag durchgeführt oder ob sie gar verschoben werden muss.“
Im Gegensatz dazu verschiebt er die Diskussion um die Reduktion des Gewinnsteuersatzes für die juristischen Personen mit dem Hinweis, dass diese erst nach einer neuen finanzpolitischen Lageburteilung und nach Vorliegen der steuerpolitischen Strategie (Ende 2020) stattfinden soll. Wir sind enttäuscht vom Vorgehen der Regierung und lehnen die gewählte Salamitaktik konsequent ab. Wir erwarten, dass die aktuelle finanzpolitische Lagebeurteilung nicht nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigt, sondern auch die Bewältigung der Klima-Krise. Hier wird der Kanton und werden wir alle gefordert sein, wenn es darum geht, die dringend notwendigen Investitionen in den Klimaschutz zu tätigen.
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