Die Grünen werden am Dienstag im Grossen Rat eine dringliche Motion einreichen, die den Regierungsrat auffordert, in der laufenden Vernehmlassung die Verschlechterung des Bevölkerungsschutzes zu bekämpfen respektive die Teilrevisionen der Kernenergie-, Ausserbetriebnahme- und Gefährdungsannahmeverordnungen abzulehnen.

Hintergrund
Mit Schreiben vom 10. Januar 2018 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Kantone eingeladen, Stellung zur Teilrevision der Kernenergie, sowie der Ausserbetriebnahme- und der Gefährdungsannahmeverordnung zu nehmen. Diese Teilrevisionen bedeuten in den Augen der Grünen Aargau eine Verschlechterung des Bevölkerungsschutzes sowie einen fragwürdigen Eingriff in ein laufendes Rechtsverfahren. Aus diesen Gründen verlangen sie, dass der Kanton Aargau die Teilrevisionen in der Vernehmlassung ablehnt.

Eingriff in ein laufendes Rechtsverfahren
Auslöser für die Teilrevision der Kernenergieverordnung ist gemäss dem Erläuterungsbericht die Klage gegen das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Betreiberin des Atomkraftwerkes Beznau, die Axpo. Das UVEK macht geltend, dass die Teilrevision nötig sei, weil „der Wortlaut der Verordnung unklar formuliert ist“. Diesen Rechtsverhalt abzuklären ist jedoch genau Gegenstand des laufenden Rechtsverfahren. In unseren Augen ist die voreilige Teilrevision deshalb ein Verstoss gegen das Prinzip der Gewaltentrennung. Vor der Änderung der gesetzlichen Bestimmungen sollte der Ausgang des Verfahrens abgewartet werden.

Verschlechterung des Bevölkerungsschutzes
Im Rahmen der Abstimmung zur Atomausstiegsinitiative betonte Bundesrätin Leuthard stets, dass die Atomkraftwerke nur solange weiterbetrieben werden dürften, solange sie sicher sind. Die Teilrevision bewirkt nun in zentralen Punkten eine Aufweichung von Ausserbetriebnahmekriterien. So wird die zulässige Radioaktivitätsdosis für die Bevölkerung würde bei einem starken Erdbeben um das 100-Fache erhöht.

Dies sowie weitere Punkte stellen eine deutliche Verschlechterung des Bevölkerungsschutzes dar, weshalb die Teilrevisionen im Namen der Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau abzulehnen sind.

Die vollständige Motion finden Sie hier.