Der Bundesrat will via juristische Hintertür die Sicherheitsvorschriften für Atomkraftwerke verwässern. Damit ändert er nicht nur die Spielregeln während des Spiels, sondern setzt die Interessen der AKW-Betreiber einmal mehr über diejenige der Aargauer Bevölkerung und der Umwelt. Das ist inakzeptabel.

Wie der Tagesanzeiger heute berichtet, möchte der Bundesrat unter dem Vorwand, die Bestimmungen in der Kernenergieverordnung zu klären, die Sicherheitsvorschriften für AKW verwässern. Die Absicht ist klar: Das Uralt-AKW Beznau I soll nicht durch die vom Verein BeznauVerfahren eingereichte Klage, welche die Grünen tatkräftig mittragen, aus Sicherheitsgründen für immer vom Netz genommen werden. Die geplante Anpassung der Kernenergieverordnung verfolgt im Wesentlichen den Zweck, das Interesse der AKW-Betreiber über die Interessen der Bevölkerung zu stellen.

Dieses Vorgehen ist inakzeptabel. Erstens ändert man die Spielregeln nicht während eines Spiels, und die Klage des Vereins BeznauVerfahren ist noch nicht abschliessend geklärt. Zweitens ist Sicherheit generell nichts, womit man Experimente macht. Die Grünen Aargau haben immer gesagt, dass es eine Laufzeitbeschränkung für AKW brauche. Dieser Forderung wurde stets entgegengehalten, dass man die Sicherheit hochhalte und deshalb kein Ablaufdatum für AKW wolle. Dass nun auch die Kernenergieverordnung dahingehend verwässert werden soll, dass auch eine sicherheitsbegründete Ausserbetriebnahme erschwert wird, ist schlicht ein Affront gegenüber der Aargauer Bevölkerung. Der Bund lässt die Aargauer*innen im Stich.

Einmal mehr sehen die Grünen Aargau sich bestätigt, dass eine Laufzeitbeschränkung das einzig richtige wäre. Denn nur ein stillgelegtes AKW ist langfristig sicher. Gerade die Energieministerin Doris Leuthard müsste wissen, wie wichtig die Sicherheit für den Atomkanton Aargau und seine Bewohner*innen ist.

Kontakt:
Irène Kälin, Nationalrätin und Präsidentin BeznauVerfahren
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