Die Grünen Aargau begrüssen die Möglichkeit, die Hürden für Initiative und Referendum zu senken. Die Regelung soll mit mindestens 5% oder einer festen Zahl Unterschriften festgelegt werden. Dasselbe soll auch für Gemeindeverbände gelten. Der Einführung des Stillstandes der Fristen gemäss Art. 145 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung ist folgerichtig.  Diese Änderungen stärken die direkte Demokratie. Gerne machen wir folgenden Vorschlag:  Die Gemeinden sollen in ihren Gemeindeordnungen festlegen können, dass die Gemeindeversammlung selber eine Urnenabstimmung beschliessen kann. Dieses Recht (analog dem Behördenreferendum auf Kantonsebene) wird dem Aargau bislang nur den Einwohnerräten zugestanden. Dies sollte in allen Gemeinden fakultativ ermöglicht werden. Eine entsprechende Bestimmung könnte so lauten: „Die Gemeindeordnung kann vorsehen, dass die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung beschliessen können, dass die Schlussabstimmung über eine Vorlage an der Urne stattfindet.“
Fragebogen – Gemeindegesetz; Änderungen betr. Unterschriftenzahl bei Volksbegehren
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