Alle Richtplankapitel sind auf die im neuen Sachbereich Klima formulierten Ziele auszurichten, da dem Klimaschutz eine übergeordnete Bedeutung zukommt.

Zukunftsorientierte Raumentwicklung und Mobilität
Kanton, Gemeinden und Regionalplanungsverbände setzen sich dafür ein, dass die Grundbedürfnisse in den Bereichen Schule, Arbeit, Freizeit und Einkaufen zu Fuss oder mit dem Velo befriedigt werden können. Die öffentlichen Räume sollen attraktiv und klimaadaptiert gestaltet werden. Damit soll eine signifikante Reduktion der zurückgelegten Personenkilometer erreicht werden. Der Kanton fördert ausserdem das autoarme/autofreie Wohnen in Zentren sowie das Carsharing.

Der Fokus der Velowegplanung auf urbane Gebiete genügt nicht; auch Kernstädte, ländliche Zentren und wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte (ESP) müssen für den Veloverkehr gut erreichbar sein. Es braucht auch im ländlichen Raum gut ausgebaute Veloinfrastrukturen, denn dank E-Bikes sind heute auch grössere Distanzen und schwieriges Terrain problemlos mit dem Velo machbar. Voraussetzung dafür ist ein gut ausgebautes Netz von sicheren, direkten und attraktiven Velowegen.

Die Partei der GRÜNEN stellen unter Kapitel „Agglomerationspolitik und Politik für den ländlichen Raum“ den Antrag: Die Finanzflüsse der Agglomerationsprogramme sind zu überprüfen und neu aufzuteilen zwischen Kanton und Gemeinden. Es ist ein Witz, dass bei Agglomerationsprogrammen der Kanton Bundesgelder bei Strassenprojekten in Millionenhöhe einfordern kann, die auf Förderung des Langsamverkehrs und der attraktiven Gestaltung der Siedlungszentren basieren, die aber dann von den Gemeinden vollständig selbst finanziert werden müssen. Je grösser und hochwertiger diese flankierenden Massnahmen sind, desto höher sind die Bundebeiträge für den Kanton. Das setzt die Gemeinden finanziell enorm unter Druck und führt dazu, dass diese Massnahmen stark zeitverzögert oder gar nicht umgesetzt werden.  Die Bundesgelder für Aggolmerationsprogramme müssen auch für die kommunalen flankierenden Massnahmen den Gemeinden zur Verfügung stehen.

Biodiversität ist Grundlage allen Lebens und Wirkens
Etwas erstaunt nimmt die Partei der GRÜNEN zur Kenntnis, dass im Kapitel G 4 „Anpassungen des Richtplans“: die Biodiversitätsstrategie Schweiz (2012) und der dazugehörige Aktionsplan Biodiversität (2017) noch immer als Grundlage des Richtplanes fehlt und auch in der vorliegenden Revision nicht aufgenommen werden soll. Dies ist unbedingt zu korrigieren. Die Biodiversität ist Grundlage allen Lebens und Wirkens und steckt in einer veritablen Notlage. Um im Rahmen des Richtplanes aktiv agieren zu können ist die Aufnahme der Strategie Biodiversität Schweiz wichtig. Die daraus hervorgehende Planung der sog. Ökologische Infrastruktur ist im Kanton Aargau soweit fortgeschritten, dass sie als raumwirksame Aufgabe im Richtplan aufgenommen werden muss.

Der quantitative Schutz der Fruchtfolgeflächen wie in der aufliegenden Richtplanvernehmlassung vorgeschlagen kann die Partei der GRÜNEN unterstützen. Warum allerdings nicht die effektiv im Aargau vorhandenen 40‘300 ha FFF im Richtplan verzeichnet werden sondern nur die Sachplan FFF des Bundes verlangten 40‘000 ha ist nicht akzeptabel. Ebenso erachtet die Partei der GRÜNEN das in der Richtplanvernehmlassung vorgeschlagene Vorgehen, dass aus dem Baugebiet entlassene Flächen nicht definitiv der Landwirtschaftlichen Nutzfläche zugeschlagen wird, sondern als „Nichtbauzone“ geführt und eventuell regional wieder als Bauzonen verwendet werden können. Das entspricht nicht der raumplanerischen Innenentwicklung und fördert weiterhin die Zersiedlung der Landschaft.

Fossilfreie Energieversorgung
Die gesamte Energieversorgung ist bis spätestens 2050 auf Energiequellen umzustellen, die 100% erneuerbar sind und keine Treibhausgase emittieren. Dazu sind alle raumrelevanten Entscheidungen auf Suffizienz sowie Energie- und Ressourceneffizienz auszurichten. Entsprechend diesen Zielsetzungen muss der Kanton Aargau in seinem Richtplan den Ausstieg aus den fossilen Energien bis spätestens 2050 planen und koordinieren.

Der Sachbereich Energie ist dazu ungenügend. Darum fordern die Grüne Aargau unter anderem ein eignes Kapitel für die Photovoltaik, die laut Energieperspektive 2050+ des Bundes 40 Prozent unserer Stromversorgung produzieren soll, ein Geothermie-Potentialkataster, die CO2-Abscheidungspflicht für Grossanlagen inklusive Planung der Transportinfrastruktur (Pipeline), ein Verbot neue Gebiete mit Erdgas zu versorgen, eine koordinierte Stilllegungs- und Rückbauplanung von Gasnetzen, ein Verbot Erdgas zu gewinnen, die Koordination von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Gasen und die Pflicht eine kommunale oder regionale Energieplanung zu erstellen.

 

Zur Stellungnahme –> Mitwirkung Richtplananpassung GÜP1_GRÜNE Aargau

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