Medienmitteilung zur Revision des Strassengesetzes
Erst ein Schrittchen in die richtige Richtung
Die Grünen Aargau nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Kanton die Gemeinden bei der Sanierung von Innerortsabschnitten von Kantonsstrassen entlasten will. Damit greift er eine Forderung der Grünen auf, die darauf abzielt, die Strassenfinanzierung verursachergerecht zu gestalten. Der Gesetzesvorschlag geht allerdings viel zu wenig weit. Im Strassenverkehr soll Kostenwahrheit herrschen; für Bau und Unterhalt der Infrastrukturen sollen ausschliesslich jene bezahlen, die sie bestellen und befahren. Die Subvention des Kantonsstrassennetzes aus ordentlichen Steuermitteln der Gemeinden ist nicht gerechtfertigt und gehört abgeschafft.
In einer Motion hatten Gertrud Häseli und Mitunterzeichnende vor drei Jahren den Kanton aufgefordert, die Finanzierung von Ortsdurchfahrten neu zu regeln mit dem Ziel, die Gemeinden zu entlasten. Auf dieses wichtige Anliegen geht die Revision des Strassengesetzes ein, indem sie für den Gemeindebeitrag an die Finanzierung von Ausbauten und Sanierungen von Innerortsabschnitten einen einheitlichen Satz von 35 Prozent vorschlägt. Heute beträgt er je nach Finanzkraft der Gemeinde zwischen 20 und 60 Prozent.
Mit diesem Vorschlag ist das Anliegen der Grünen aber nur ansatzweise erfüllt. Dass sich Gemeinden auch in Zukunft mit kommunalen Steuergeldern am Ausbau und der Sanierung von Kantonsstrassen beteiligen sollen, widerspricht dem Grundsatz der verursachergerechten Finanzierung des Strassenverkehrs und damit der Kostenwahrheit. So soll die ortsansässige Bevölkerung auch in Zukunft Beiträge an die Infrastruktur des motorisierten Strassenverkehrs leisten, ohne für die zu erduldenden Immissionen entschädigt zu werden und unabhängig davon, ob sie diese auch benützt.
Die Grünen fordern, dass diese versteckte Subvention des motorisierten Strassenverkehrs gänzlich abgeschafft und das Kantonsstrassennetz in vollem Umfang über die Strassenrechnung des Kantons finanziert wird.
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