Mehr Biodiversität im Siedlungsgebiet
Aarau, 28.6.2022
Motion „Mehr Biodiversität im Siedlungsgebiet“ wurde am 28.6.2022 eingreicht
Eine überparteilich unterstützte Motion fordert mehr Biodiversität im Siedlungsgebiet und eine sinnvolle und gerechte Verteilung der gesamtgesellschaftlichen wertvollen Biodiversitätsflächen im Siedlungsgebiet, auf Landwirtschaftsflächen und im Wald.
Zurzeit sehen wir uns drei grossen Herausforderungen gegenüber: den geopolitischen Veränderungen, der Klima- und Energiekrise sowie dem Biodiversitätsverlust. Diese drei Gefahren müssen gleichzeitig und gleichwertig angegangen werden.
Wie dem Aufgaben und Finanzplan (AFP) zu entnehmen ist, wird im Bereich Umweltentwicklung 625 das Ziel des Erhalts der Biodiversität im Siedlungsgebiet (Ziel 625Z002 09) seit Jahren nicht eingehalten.
Im Landwirtschaftsland zeigen hingegen die gesetzlichen Vorgaben von 7% Biodiversitätsflächen pro Landwirtschaftsbetrieb bei Bezug von Direktzahlungen sehr erfreuliche Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Aktuell haben die Bauernfamilien fast 20% ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche als Biodiversitätsförderflächen im Aargau ausgeschieden. Der Kesslerindex im AFP zeigt dementsprechend, dass die Biodiversität im Landwirtschaftsland seit Jahren zunimmt.
Im Siedlungsgebiet ist die Selbstversorgerproduktion von Nahrungsmitteln fast gänzlich verschwunden. Dem entsprechend führt eine Erhöhung der Biodiversitätsflächen nicht zu einer Konkurrenz der Nahrungsmittelversorgungssicherheit wie das im Landwirtschaftsgebiet der Fall sein kann. Im Siedlungsgebiet können bei uns über 1200 einheimische Pflanzen- und Tierarten leben und so zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Das Gestaltungspotential von Gärten ist mit dieser Vielfalt gewährleistet und die Umsetzung dieser Motion kann ohne wesentliche Beschränkung des Eigentums erfolgen. Als Beispiel sei die Umgestaltung von leblosen Schottergärten erwähnt. Die Erhöhung der Biodiversitätsflächen im Siedlungsgebiet steigert zudem die Siedlungsqualität und trägt zur Klimaanpassung bei.
Um die Biodiversität mit seinen für die Gesellschaft relevanten Ökosystemdienstleistungen erhalten zu können, sind in den grossen Raumstrukturen Landwirtschaftsland, Wald und Siedlungsgebiet gleichwertige Anstrengungen zu unternehmen. Im Sinne einer sinnvollen Lastenverteilung im Bereich Biodiversitätserhaltung zwischen Landwirtschafts- und Siedlungsgebiet ist ebenso im Siedlungsgebiet eine verbindliche Mindestfläche für die Biodiversität festzulegen. Dies kann über das Baugesetz, den Richtplan resp. die kommunalen Bau- und Nutzungsordnungen erfolgen.