Mitten in der Covid-19-Pandemie haben die Fraktionen der SVP, der FDP und der CVP am 16. Juni 2020 eine Senkung der Unternehmensgewinnsteuern per 1.1.2022 beantragt. Die Grünen betrachten dieses Vorgehen zum heutigen Zeitpunkt als absolut verantwortungslos.
Die Steuerausfälle dieser Steuersenkung würden jährlich 90 Millionen Franken für den Kanton und 42 Millionen Franken für die Gemeinden betragen. Infolge der Covid-19- Pandemie sind die künftigen Steuererträge zurzeit kaum abschätzbar. Angesichts der weiterhin düsteren Aussichten insbesondere für die Gastronomie, aber auch für andere Gewerbebetriebe und der absehbar steigenden Arbeitslosenzahlen, werden die Steuereinnahmen die budgetierten Werte sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden in den nächsten Jahren nicht erreichen. Zudem sind für den Kantonshaushalt weitere massive Kosten im Gesundheitsweisen (Finanzierung von KSA, KSB und der PDAG) absehbar. Dazu kommen hohe Kosten für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und für die Härtefallmassnahmen für Wirtschaft, Kultur und Sport.
Wichtige Folgen der verschiedenen Sparpakete der jüngeren Vergangenheit sind heute noch nicht behoben. Dies gilt insbesondere für den Umwelt- und Energiebereich, aber auch für die individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien. Zudem sind zwingend Investitionen in die Behebung des Fachkräftemangels (insbesondere im Gesundheitsbereich) zu tätigen. Es braucht hier weitere Massnahmenpakete!
Anlässlich der Umsetzung der STAF haben verschiedene Kantone die Unternehmensgewinnsteuern massiv gesenkt. Dabei wurden aber Kompensationen vereinbart. Beispielsweise der Kanton SG mit einer Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, der Familienzulagen, sowie der Verwendung der Steuermehreinnahmen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Alle diese sozialen Kompensationsmassnahmen fehlen im Kanton Aargau völlig!
Steuergesetz (StG); Änderung (Zusatzanhörung) – Fragebogen Grüne Aargau
 
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