Die Grünen begrüssen den Vorschlag des Kantonalen Sozialdiestes, die  Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) zu revidieren und die SKOS-Richtlinien im Aargau als verbindliche Basis zu übernehmen. Verglichen mit heute werden die Budgets zwar knapper kalkuliert, sie können jedoch besser an die individuelle Situation angepasst werden.

Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) wurden per 1. Januar 2016 revidiert und der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung angepasst.  Die neuen Richtlinien sollen vom Kanton verbindlich übernommen werden, damit wird die Sozialhilfepraxis mit zahlreichen Kantonen harmonisiert. Die Rückforderung von Sozialleistungen durch das Gemeinwesen soll künftig in der Regel entfallen, um die Bezügerinnen und Bezüger, kaum sind sie der Not entronnen, nicht erneut in prekäre Verhältnisse zu bringen. Der Besitz und die Nutzung von Motorfahrzeugen sollen nicht pauschal normiert, sondern individuell und mit Augenmass durch die Sozialdienste beurteilt und abgewogen werden – wenn wir die Umwelt retten wollen, braucht es andere Massnahmen als ausgerechnet die sozial Schwächsten vom Autofahren fernzuhalten. In dieser Frage gewichten die Grünen die Harmonisierung höher. Künftige Anpassungen der SKOS-Richtlinien sollten kraft der revidierten Verordnung zeitnahe übernommen werden können.

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