Mit der Senkung der Unternehmensgewinnsteuer und der Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparzinsen beantragt die Regierung eine massive Steuersenkung. Dies zu einem Zeitpunkt, wo die finanziellen Auswirkungen der Covid-Pandemie nicht abschätzbar sind. Zudem ist die Strategie des interkantonalen Steuerwettbewerbs, genauso wie auf dem internationalen Parkett, für alle Beteiligten ein Desaster. Die vorgeschlagene Kompensation verhindert den Steuerausfall für die Gemeinden nicht, sondern verschiebt ihn bloss in die Zukunft.
Die Corona-Krise und ihre Bewältigung stellt auch für die Finanzpolitik eine grosse Herausforderung dar. Dabei soll den betroffenen Unternehmen schnell, unbürokratisch und effizient geholfen werden. Die vorgeschlagene Senkung der Unternehmensgewinnsteuer entlastet aber nur 10% der Unternehmen und zwar ausgerechnet diejenigen, die den grössten Beitrag ans Steuersubstrat leisten. Darunter auch diejenigen Betriebe, die aus der Pandemiekrise zusätzliche Gewinne schöpfen. Über 50% der Unternehmen bezahlen schon heute nur eine symbolische Mindeststeuer von ca. Fr. 800.00 an Kanton und Gemeinden. Die von der Corona-Pandemie verursachten Kosten sind gigantisch und sie werden weltweit die finanzielle Situation aller Länder massiv verschlechtern und die Schuldenberge ansteigen lassen. Deshalb wird von der internationalen Staatengemeinschaft die Einführung eines Mindeststeuersatzes für die Besteuerung der Unternehmensgewinne zurzeit diskutiert und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch eingeführt. Dies ist das probate Mittel, um dem ruinösen Steuerwettbewerb zwischen Staaten und auch zwischen den Kantonen Einhalt zu gebieten.
Die geplante Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen wird ebenfalls die Steuereinnahmen von Kanton und Gemeinden zusätzlich massiv reduzieren. Für die Gemeinden beträgt der Ausfall von 2022-2025 insgesamt jährlich durchschnittlich 75 Mio. Franken. Der Regierungsrat schlägt vor, dass der Kanton davon pro Jahr durchschnittlich 17 Mio. als „Kompensation“ übernimmt. Diese „Kompensation“ beträgt also nur einen Bruchteil der Einnahmensverluste und ist zeitlich auf 4 Jahre befristet. Wie die Gemeinden damit die durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Unternehemsschliessungen verursachten Mindereinnahmen bewältigen sollen, bleibt offen. Der Regierung schwebt vor, dass diese durch zuziehende Unternehmen mit zusätzlichen Gewinnsteuern gedeckt werden. Dies, obwohl die Erfahrung zeigt, dass Unternehmen ihre Steuersitze dort wählen, wo die tiefsten Steuern bezahlt werden müssen. Hier mit „Spitzenreitern“ wie den Kantonen Nidwalden und Zug mithalten zu können für den Kanton Aargau unmöglich.
„Steuern Aargau, weil es sich lohnt“ nennt der Regierungsrat seine Vision. Den vorgeschlagenen Kurs der fünf Steuermänner können wir nicht unterstützen. Der Kanton und seine Gemeinden werden so massiv geschädigt. Damit wird unser Handlungsspielraum zur Bewältigung der aktuellen Pandemie, aber auch der Klima- und der Biodiversitätskrise völlig unnötigerweise eingeschränkt.
 
210409_MM_Steuergesetz-Revision
 
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