Steuervorlage 17: Wer soll das bezahlen?
Die Schweiz wird international nicht mehr tolerierte, privilegierte Steuerregimes, von denen schweizweit rund 24‘000 sogenannte Statusgesellschaften profitieren, abschaffen. Die Kantone müssen diese Reform auf kantonaler Ebene bis 2020 umsetzen. Die Regierung des Kantons Aargau hat einen Entwurf erarbeitet und gibt diesen in eine Vernehmlassung. Die Partei der Grünen bezweifelt in ihrer Antwort, dass die vorgeschlagene Strategie ohne Einnahmensausfälle für Kantone und Gemeinden umgesetzt werden kann.
Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen ist in vollem Gange. Von unseren Nachbarkantonen ist der Kanton Luzern im Jahr 2012 vorgeprescht mit einer Halbierung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen. Er hat sich damit in eine Sackgasse manövriert, aus der er bis heute nicht herausgefunden hat. Der Kanton Aargau kann in diesem Steuerwettbewerb nur mithalten, wenn er die Steuern für natürliche Personen massiv erhöht, oder Schulden macht. Ein weiterer Abbau der staatlichen Leistungen ist nicht mehr möglich. Dieser Abbau wurde in den letzten Jahren durchgeführt und so weit getrieben, dass bereits heute dringend Korrekturen vorgenommen werden müssen. Ebenso ist eine Höherverschuldung aufgrund der Schuldenbremse ausgeschlossen. Diese zwingt den Grossrat, Defizite der Staatsrechnung in den Folgejahren zurückzuzahlen. Dass eine Verschiebung der Steuerlast von Unternehmen zu Privaten vom Volk nicht akzeptiert wird, hat der Regierungsrat erkannt. Er schlägt deshalb, ähnlich wie die Regierung des Kantons Zürich, nur eine moderate Senkung der Besteuerung der Unternehmen vor. Dagegen will er eine ganze Reihe neuer Sonderregelungen voll ausschöpfen und schafft damit neue Steuerschlupflöcher. Damit sollen insbesondere die Statusgesellschaften zum Verbleib im Kanton Aargau motiviert werden. Ob das gelingt, bezweifelt selbst der Regierungsrat. Er weist darauf hin, dass „die finanziellen Auswirkungen schwer abschätzbar seien, weil sie massgeblich vom künftigen Verhalten der Unternehmen abhängen.“
Sollte gar die von der Regierung vorgeschlagene Anpassung der privilegiert besteuerten Dividenden im Grossrat scheitern, ist die Strategie gescheitert und der Scherbenhaufen angerichtet. Es zeigt sich, dass das Mitmachen der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb auf die Kantone durchschlägt und diese in eine äusserst schwierige Situation bringt. Am 25. November 2018 hat das bernische Stimmvolk die kantonale Steuergesetzvorlage in einer Referendumsabstimmung abgelehnt. Wir sind gespannt auf die Entwicklungen im Kanton Aargau.