Die vorgeschlagene Polizeigesetzrevision bringt nebst einigen Verbesserungen verschiedene neue Bestimmungen mit sich, die zu offen formuliert sind und einer präziseren Eingrenzung oder Streichung bedürfen.

Mit der vorliegenden Polizeigesetzrevision wird unter anderem die Überführung der Aufgaben der ehemaligen Fachstelle für Personalsicherheit des Departements Gesundheit und Soziales zur Kantonspolizei gesetzlich verankert. Diese Überführung und die gleichzeitige Einbettung in den übergeordneten Kontext des Bedrohungsmanagements sind sinnvolle und zweckdienliche Änderungen.

Zu unspezifisch und Weissagungen

Der Einführung von Meldeauflagen im Rahmen des Bedrohungsmanagements stehen die Grünen jedoch ablehnend gegenüber. Die Definition des Personenkreises, dem Meldeauflagen auferlegt werden können, als: „Personen, die Anlass zur Annahme geben, dass sie eine schwere Straftat begehen werden“, ist zu unspezifisch und zu sehr auf Mutmassungen beruhend, um wiederholt die Freiheit einer Person zu beschneiden.

Aus demselben Grund lehnen es die Grünen auch ab, dass eine Person aufgrund einer „ernsthaften Befürchtung“, dass sie eine erhebliche Straftat begehen wird,in Polizeigewahrsam genommen werden darf. Weiter reiht sich in die Reihe der zu offenen, unspezifischen Paragraphen § 47a ein, gemäss dem mit Busse bis 5000 Fr. bestraft wird, „wer der Anordnung oder der Durchführung von polizeilichen Massnahmen und polizeilichem Zwang zuwiderhandelt“.

Präventive, verdeckte Tätigkeiten

Präventive, verdeckte polizeiliche Arbeit erachten die Grünen insbesondere hinsichtlich der strukturierten Kriminalität als wichtiges und legitimes Mittel. Insofern begrüssen wir die im Vergleich zum geltenden Gesetz detaillierteren Ausführungen hierzu. Als unangemessen wird aber erachtet, dass generell bis zu 30 Tage ohne richterlichen Beschluss präventiv observiert sowie verdeckt gefahndet und verdeckt ermittelt werden darf.

Vermummungsverbot

Den neuen, konkretisierenden Nebensatz beim Vermummungsverbot: „um sich dadurch der Strafverfolgung zu entziehen“, begrüssen die Grünen zwar, lehnen aber den gesamten Paragraphen prinzipiell ab, da das Vermummen an sich nicht das Problem darstellt, sondern die Straftat, deren Verfolgung sich die entsprechende Person entziehen will.

Staatliches Gewaltmonopol

Die Grünen sind für die strikte Aufrechterhaltung des staatlichen Gewaltmonopols und lehnen es entsprechend ab, dass der Transport, die Bewachung und die Betreuung von bereits festgenommenen oder inhaftierten Personen durch private Sicherheitsunternehmen durch das Gesetz legitimiert werden soll.

Dass die Ordnungsbussenkompetenz anlässlich der Neukonzeption des Ordnungsbussenverfahrens staatlichen Akteuren vorbehalten und privaten Akteuren nicht übertragen werden soll, wird begrüsst.

Vernehmlassungsantwort