Kürzlich war zu lesen, dass der Kanton Aargau zu viel Gebühren bei der Verkehrszulassung erhebt. Und tatsächlich gibt es bei der Überprüfung der Gebühren beim Kanton Aargau eine sogenannte Überdeckung im Aufgabenbereich «Verkehrszulassung», die wesentlich dem Kostendeckungsprinzip widerspricht. Dieser Aufgabenbereich umfasst Zulassungen von Personen und Fahrzeuge zum Strassenverkehr, Prüfungen von Fahrzeugen, Prüfungen von Lenkerinnen und Lenker, Umsetzung von Administrativmassnahmen (Verwarnung, Ausweisentzug) und Inkasso der Motorfahrzeugabgaben.
Diesem Umstand soll nun durch eine gezielte Gebührensenkung von rund 10 Millionen Franken Rechnung getragen werden.
Grundsätzlich pflichten wir dem Regierungsrat bei, dass die Bevölkerung nur die entstandenen Kosten bzw. Gebühren zahlen sollen. Bei den erwähnten Unterdeckungen bei den anderen Aufgabengebieten können wir der Argumentation des Regierungsrats folgen. Unschön sind die hohen Unterdeckungen bei den Strafverfolgungen, Rechtsprechung und Polizeisicherheit, was aber, wie der Regierungsrat schreibt, der Gebührenrahmen bei der Anklagegebühr, aus Sicht der Bundesrechtsprechung, bereits ausgeschöpft ist. Ganz in unserem Sinne sind, die Lenkungsabgaben zur Minimierung von Umweltbelastungen in den Aufgabengebieten Umweltschutz und Verkehrsinfrastrukturen, d.h. wir hätten hier auch ein finanzielles Potential in Zukunft mehr umzusetzen.
Da wir einsehen müssen, dass bei der Verkehrszulassung eine Lenkungsabgabe kaum möglich ist, sind wir für die Senkung der Gebühren einverstanden, jedoch mit folgenden Vorbehalte bzw. Fragen; wie ist es möglich, dass die Kosten so tief sind? Im Vergleich zu den anderen Kantonen sind die Gebühren bereits heute im Kanton Aargau tief. Werden die Kontrollen qualitativ und sorgfältig durchgeführt? Nimmt man auch die Bestandteile wie Filter usw. gut unter die Lupe? Wie lassen sich die tiefen Kosten erklären?
Erfreulich ist der Wille nach mehr Transparenz. Die Transparenz des Gebührenrechts wird insgesamt dadurch verbessert, dass die bisher über die ganze Rechtsordnung verstreuten Gebührentatbestände zukünftig im neuen Gebührendekret beziehungsweise in der neuen Gebührenverordnung konzentriert werden. Diese Konzentration an wenigen Orten erlaubt es sowohl den Mitgliedern des Grossen Rats als auch den Bürgerinnen und Bürgern, die Gebühren leicht aus einer Art „Preisliste“ ablesen und vergleichen zu können.
 
211209_Materielle und formelle Revision des Gebührenrechts; Allgemeines Gebührengesetz (GebührG) und Gebührendekret (GebührD)
 
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