Es ist erfreulich, dass die Erfahrungen der ersten drei Jahre zeitnahe zu einer Revision der Bestimmungen genutzt werden. Kritische Punkte wurden offensichtlich erkannt und zielgerichtet bearbeitet. Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung in die Praxis gelingt und die knappen Ressourcen nutzbringend und effizient im Interesse und zu Gunsten der Betroffenen eingesetzt werden können – Betroffene, die meist ohne eigenes Zutun, Absicht oder Verschulden in ein KESB-Verfahren geraten.
Vor allem die angeregten Verbesserungen der Zusammenarbeit der Familiengerichte mit anderen befassten Stellen, namentlich auf Stufe Gemeinde, werden hoffentlich bald gute Früchte tragen. Besondere Anstrengungen sind nötig zur Information und Instruktion der Privatbeistände, die als Laien seitens KESB offenbar nicht beliebt sind, weil ihnen oft das einschlägige Know-how fehlt. Die dafür seit der Gesetzesänderung erarbeiteten Hilfsmittel müssen bekannt gemacht und eingesetzt werden.
Ein Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung Grosser Rat: Das systematische Verweigern beantragter und als nötig ausgewiesener Ressourcen durch bestimmte politische Kreise torpediert die Bemühungen zur Optimierung ebenso sehr wie unzulängliche gesetzliche Grundlagen.