Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans
Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans: Aufnahme der Deponie des Typs A „Höll“ in Boswil und Kallern als Festsetzung (Kapitel A 2.1, Beschluss 2.1)
Antrag:
Ablehnung
Begründung:
Der geplante Standort ist für eine Deponie des Typs A eher nicht geeignet.
- Der Südosten des Deponieperimeters wird von einer Landschaft von kantonaler Bedeutung überlagert. Der RR schreibt selbst: „Diese repräsentiert typische, hochwertige Kulturlandschaften des Aargaus und seiner Regionen.“ LKB Flächen sind Ausschlussflächen bei der Deponieplanung.
- Der von der geplanten Rodung betroffene Wald umfasst eine Fläche von 7‘951 m2, Waldflächen sind Ausschlussflächen bei der Deponieplanung.
- Bei einer Gesamtfläche von rund 20 ha sind Fruchtfolgeflächen von 11.3 ha betroffen. Davon sind ca. 7 ha der Fruchtfolgefläche FFF1 (sehr gute oder gute Eignung) zugeordnet und 4.2 ha der FFF2 (bedingte Eignung).
- Im Bereich des Vorhabens befindet sich ein Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung. Flächen die von Wildtierkorridoren tangiert werden sind Ausschlussflächen bei der Deponieplanung.
- Ein detaillierter Bedarfsnachweis ist nicht erbracht.
Im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes spricht einiges gegen diese Festsetzung. In diesem Fall ist es angebracht, die Möglichkeit von Alternativen in Betracht zu ziehen. Mit unserer ablehnenden Haltung zur Festsetzung des Standorts für diese Deponie verbinden wir ausdrücklich die Forderung, dass vom Regierungsrat zukünftig noch grössere Anstrengungen zur Nutzung von Sekundärmaterialien gefordert werden. Dies auch ausdrücklich mit der bewussten und gezielten Förderung der Nutzung bez. der Aufbereitung/Waschung von geeignetem Aushubmaterial. Nicht die “Entsorgung” des Aushubmaterials ist wirklich nachhaltig, sondern eine mögliche Separierung – vom Humus bis zum Kies und den Findlingen – bis zu den vor Ort vorhandenen Möglichkeiten des Wiedereinsatzes.