Zeitgemässe Führungsstrukturen der Volksschule schaffen Klarheit und vereinfachen die Prozesse
Die Grünen Aargau unterstützen eine effiziente und klare Führungsstruktur der Schule vor Ort unter der Verantwortung des Gemeinderates. Kompetenzen und Verantwortlichkeiten betreffend Strategie und Finanzen müssen im gleichen Gremium angesiedelt sein.
Mit der Einführung der geleiteten Schule haben die Schulleitungen viele ehemals operativen Aufgaben der Schulpflege übernommen. Bei der Arbeitsplatzanalyse 2016 zeigte sich, dass Schulleitende durchschnittlich 5 Stunden pro Woche über die Sollarbeitszeit hinaus arbeiten, u.a. auch aufgrund komplexer Schnittstellen zwischen Schulpflege und Gemeinderat.
Dementsprechend sind die Pensen für die Schulleitungen zu erhöhen. Mit dem vorliegenden Vorschlag der Regierung wird diese langjährige Forderung nach mehr Schulleitungsressourcen endlich erfüllt. Die Grünen Aargau begrüssen, dass die Berechnung der Schulleitungspensen nicht mehr via die Schülerzahl, sondern via die FTEs der Lehrpersonen gemäss der neuen Ressourcierung erfolgen soll. Damit werden die Zusatzkomponente 1 und 2, also anspruchsvolle soziale oder strukturelle Situationen vor Ort berücksichtigt, welche sich auch auf die Arbeitsbelastung der Schulleitung auswirken.
Im vorgeschlagenen Führungsmodell können die Gemeinden einem Mitglied des Gemeinderates, der Schulleitung oder einer Schulkommission beschwerdefähige Entscheide oder Entscheide im Bereich Personalrecht delegieren, was von den Grünen Aargau befürwortet wird. So sind je nach Grösse und Struktur der Gemeinde und der Schule passende, effiziente Prozesse möglich.
Der Bezirksschulrat als erste Beschwerdeinstanz erachten wir als sinnvoll, diese bewährte Struktur soll beibehalten werden. Wir bevorzugen wie bis anhin zwei kantonale Gremien im Bildungsbereich. Der Erziehungsrat soll den Regierungsrat in sämtlichen Belangen der Volksschule beraten, während die Bildungskommission praxisnah ihr Fachwissen in Fragen der Berufsbildung einbringt.
Das vorgeschlagene Finanzierungsmodell der neuen Führungsstrukturen via Feinausgleich der Aufgabenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden wird wohl über den ganzen Kanton gesehen für die Gemeinden aufgehen. Die bisherigen Aufwände der Gemeinden für die Schulpflegen können in Erhöhungen der Pensen der Schulleitungen und/oder der Sekretariate sowie ev. in die Entschädigung einer Schulkommission umgelegt werden. Falls die Schulpflegen zu einem grossen Teil ehrenamtlich gearbeitet haben, ist für diese Gemeinden mit Mehrkosten zu rechnen.