Anpassung des Richtplans
Festsetzung des Materialabbaugebiets von kantonaler Bedeutung „Hard / Härdli Nord“ in Klingnau (Kapitel V 2.1, Beschluss 2.1); Streichung des Materialabbaugebiets von kantonaler Bedeutung „Hard“ in Klingnau (Kapitel V 2.1, Beschluss 4.1)
Ablehnung
Für die Grünen sind bei ihrer Interessenabwägung die Mächtigkeit und die Lage bezüglich des Grundwassers und den Fruchtfolgeflächen gegenüberzustellen. Für die Grünen sprechen folgende Argumente gegen die Festsetzung als Abbaugebiet:
– Das Gebiet wird im Bericht als „relativ hochwertiger Alluvialkies“ beschrieben. Diese Böden bestehen typischerweise aus einer Vielzahl unterschiedlicher Materialien. Das Vorkommen ist zwar mächtig, aber leider nur von mässiger Qualität.
– Das geplante Abbaugebiet betrifft grösstenteils sehr gute Fruchtfolgeflächen (FFF1)
Für die Festsetzung spricht lediglich die gute Verkehrsanbindung. Und aus Sicht des Grundwasserschutzes ist die Lage des geplanten Abbaugebiets ausserhalb des nutzbaren Grundwassergebiets in der Talsohle ebenfalls als Vorteil zu werten.
Im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes spricht einiges gegen diese Festsetzung. In diesem Fall ist es angebracht, die Möglichkeit von Alternativen in Betracht zu ziehen. Mit unserer ablehnenden Haltung zur Festsetzung eines neuen Standorts für die Primärkiesnutzung verbinden wir ausdrücklich die Auflage, dass vom Regierungsrat zukünftig noch grössere Anstrengungen zur Nutzung von Sekundärkies gefordert werden. Dies auch ausdrücklich mit der bewussten und gezielten Förderung der Nutzung bez. der Aufbereitung/Waschung von geeignetem Aushubmaterial.