Die Beratung der Steuerstrategie 2022-2030 nahm den Grossteil der Grossratssitzung in Anspruch. Im Rahmen dieser Steuerstrategie legte der Grosse Rat mittels Leitsätzen die Stossrichtung bis 2030 fest, an der sich der Regierungsrat bei der Erarbeitung von Gesetzesvorlagen zu orientieren hat. Für uns GRÜNE war die Beratung eine sehr unerfreuliche Angelegenheit, da die meisten Abstimmungen dasselbe Ergebnis hervorbrachten: Zusammen mit der SP und der EVP unterlagen wir GRÜNE gegen den Rest des Grossen Rates deutlich.
 
Keine nachhaltige Entwicklung
Als ein Grundsatz wurde festgelegt, dass die Steuerstrategie insgesamt ertragsneutral sein soll, dass sich also die Mindererträge und die Mehrerträge die Waage halten sollen. Dies steht jedoch in Konflikt mit der nachhaltigen Entwicklung des Kantons Aargau, wie Robert Obrist in seinem Votum darlegte: „Es ist offensichtlich, dass uns die Gesundheitsversorgung mehr kosten wird, dass es massive Investitionen zur Bewältigung des Fachkräftemangels, des sozialen Friedens, sowie der Klima- und der Biodiversitätskrise braucht. Auch die aktuellen und anstehenden Immobilienvorhaben werden den Kanton finanziell stark herausfordern. Dies ist mit einer ertragsneutralen Umsetzung der Steuerstrategie unmöglich.“
 
Statt „Klimaschutz für alle“ leider „tiefe Steuern für wenige“
Die aktuelle Praxis des Kantons Aargau bei der Festlegung des Eigenmietwerts und des Vermögenssteuerwerts von Wohneigentum ist bundesrechtswidrig. Durch die Herstellung der Rechtskonformität werden sich Mehreinnahmen von etwa 60 Million Franken pro Jahr ergeben. Statt diese Mehreinnahmen zu verwenden, um dringend notwendige Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung (Klimaschutz, Biodiversität, Bildung, …) zu tätigen, sollen diese gemäss Grossratsmehrheit unter anderem zur Finanzierung von Steuererleichterungen für Vermögende und Gutverdienende genutzt werden, indem die obersten Tarifstufen der Einkommenssteuern sowie die Vermögenssteuertarife reduziert werden.
 
Einsatz für weitere Mehreinnahmen ohne Erfolg
Gertrud Häseli votierte für die Einführung einer Erbschaftssteuer auch bei Nachkommen, damit die Schere zwischen Arm und Reich verkleinert werden könnte und damit die entsprechenden Steuereinnahmen durch den Kanton zum Wohle aller investiert werden könnten. Isabelle Schmid plädierte für höhere Grundstücksgewinnsteuern: „Im Kanton Aargau liegt diese ab dem 25. Besitzjahr noch bei lediglich 5% des Gewinns und somit tiefer als in den Nachbarkantonen. Eine moderate Erhöhung auf 10% würde zu zusätzlichen Einnahmen von rund 8 Mio. führen. Mit diesem Geld könnte beispielsweise die Aargauische Klimaschutzinitiative [über diese werden wir im Juni abstimmen, Anm. MK] zu einem substanziellen Teil finanziert werden.“ Beide Anliegen fanden keine Mehrheit.
 
Doch nicht ertragsneutral
Wie im obigen Zitat von Robert Obrists Votum dargelegt, wäre bereits eine ertragsneutrale Steuerstrategie unzureichend. Mit den beschlossenen Steuererleichterungen ist die Strategie jedoch nicht einmal ertragsneutral, sondern die Mindereinnahmen übertreffen die Mehreinnahmen, sodass jährlich insgesamt Mindereinnahmen von rund 20 Millionen Franken sowohl bei den Gemeinden als auch beim Kanton erwartet werden.

Für die GRÜNE Fraktion,