Die Grünen Aargau sind mit dem Vorschlag der Richtplananpassung für die geplante 380kV Hochspannungsleitung nur teilweise einverstanden. Die auf die Teilräume 1 und 2 begrenzte Festsetzung als Zwischenergebnis lässt eine Option für die Erdverkabelung in den Teilräumen 6 und 7 links liegen.

Die Grüne Aargau stützen in weiten Teilen die Eingabe und die Anträge des Vereins „Verträgliche Starkstromleitung Reusstal (VSLR)“ zur Anpassung des Richtplans. Die von Hochspannungsleitungen betroffene Bevölkerung will in der Regel, dass neue Leitungen unterirdisch gebaut werden. Die entsprechende Technologie ist vorhanden und bietet für die Landschaft und die betroffenen Anwohner grosse Vorteile. Mit der Beschränkung des Planungsgebietes auf die Teilräume 1 (Niederwil – Rottenschwil) und 2 (Rottenschwil – Obfelden) fällt eine mögliche Variante mit Erdverkabelung über die Teilräume 6 (Bünzen – Aristau – Mühlau) und 7 (Mühlau – Obfelden) aus dem Rennen.

Antrag 1: Das von der Begleitgruppe SÜL empfohlene Planungsgebiet (Teilräume 1 und 2) ist mit den Teilräumen 6 und 7 zu ergänzen.

Antrag 2: Bei der Planung neuer Hochspannungsleitungen ist der Variante Erdverkabelung als wichtiges Kriterium genügend Gewicht zu geben. Das Planungsgebiet soll verschiedene Optionen bezüglich Leitungsführung und Übertragungstechnik offenhalten.