Das Verkehrssteuergesetz, wie es der Kanton vorschlägt, entspricht nicht den Erwartungen der GRÜNEN. Die Gebührenfestsetzung muss Antriebsart, Gewicht, Leistung, Fahrzeugbreite und Lärmemissionen berücksichtigen. Ausserdem sollte die Fahrleistung einbezogen werden, damit Wenigfahrende nicht gezwungen sind, das Vielfahren zu subventionieren.

Die GRÜNEN Aargau anerkennen die Absicht des Kantons, bei der Neuausrichtung der Strassenverkehrssteuer ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Diese Forderung erheben die GRÜNEN seit langem, und angesichts der Klimakrise ist eine Ökologisierung der Verkehrsabgaben dringlicher denn je. Der Vorschlag, Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb gegenüber fossil betriebenen für einige Jahre etwas zu begünstigen, während auf Ebene des Bundes die Abschaffung ebensolcher Steuerprivilegien diskutiert wird, entspricht allerdings nicht den Erwartungen. Statt Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb zu begünstigen, sollten fossil betriebene stärker belastet werden.
 
Autos sind über die Jahre immer grösser und schwerer geworden. Der anhaltende Trend zu adipösen Fahrzeugen geht auf Kosten der Sicherheit jener Verkehrsteilnehmenden, die nicht durch eine Karosserie geschützt sind, er führt zu mehr Lärm selbst bei elektrischen Antrieben und verstärkt den Druck zu weiteren Ausbauten der Infrastruktur. Die Kurve zwischen leichten (sparsamen) und schweren (verbrauchsintensiven) Fahrzeugen sollte aus Sicht der GRÜNEN viel steiler sein, denn schwere Fahrzeuge verursachen auch höhere Kosten.
 
Neben Gewicht und Leistung soll zudem auch die Fahrzeugbreite berücksichtigt werden, denn breite Fahrzeuge brauchen mehr Platz; sie erhöhen den Druck zum Ausbau der Strassen und nehmen anderen Verkehrsteilehmenden, namentlich den Velofahrerinnen und Velofahrern, den Platz weg.
 
Die vorgeschlagene Bevorteilung von Plug-in-Hybriden schliesslich ist nicht nachvollziehbar und wird nicht unterstützt. Deren Ökobilanz ist nach heutigem Kenntnisstand nicht besser als diejenige reiner Verbrenner.
 
Auch Lärm soll besteuert werden
Ebenfalls unzufrieden sind die GRÜNEN mit dem Vorschlag für die Besteuerung von Motorrädern, wo sich bislang kein Trend zur Elektrifizierung abzeichnet. Motorradlärm ist besonders störend. Für die Besteuerung wünschen sich die GRÜNEN eine dauerhafte Berücksichtigung der Lärmemissionen, um den Umstieg auf elektrische Antriebe auch in dieser Fahrzeugkategorie zu fördern.
 
Besonders störend ist für die GRÜNEN, dass bei der Besteuerung von Motorfahrzeugen weiterhin das Flatrate-Prinzip zur Anwendung kommen soll. Eine gerecht ausgestaltete Verkehrssteuer sollte die Fahrleistung zwingend berücksichtigen, damit nicht Wenigfahrende das umweltschädigende und kostentreibende Verhalten von Vielfahrerinnen und -fahrern subventionieren müssen.
 
Zu viel Geld für zu wenig Zweck
Die GRÜNEN setzen schliesslich auch ein Fragezeichen bezüglich der ertragsneutralen Ausgestaltung der Reform. Die Strassenkasse ist heute zu üppig ausgestattet; Jahr für Jahr fliessen im Aargau rund 200 Millionen Franken in Bau und Unterhalt von Kantonsstrassen. Doch das Strassennetz ist gebaut; weitere Ausbauten führen nicht zu einer Verbesserung des Transportsystems, sondern zu noch mehr Verkehr mit negativen Folgen wie dem volkswirtschaftlich schädlichen Stau.
 
Da die Einnahmen zweckgebunden der Strassenkasse zufliessen müssen und weder für die Internalisierung der Umweltkosten noch für die Förderung umweltschonender Mobilität verwendet werden können, sollte die Strassenverkehrssteuer einzig auf den Unterhalt der Infrastruktur ausgerichtet sein. Nur eine massive Kürzung der Mittel kann verhindern, dass das Strassennetz wie ein Krebsgeschwür weiterwuchert.

 

Stellungnahme Verkehrsssteuergesetz

 

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