Das über 40-jährige Volksschulgesetz wird nach 46 Teilrevisionen zeitgemäss formuliert und übersichtlicher gestaltet. Die GRÜNEN Aargau begrüssen die Entflechtung der gesetzlichen Grundlagen in ein neues Volksschulgesetz und ein neues Mittelschulgesetz. Neben den formalen Änderungen sind auch kleinere materielle Änderungen in die Totalrevision eingeflossen, mit denen überwiesenen parlamentarische Vorstösse umgesetzt werden. Ruth Müri bedauert jedoch: „Wir vermissen den Mut, mit der Totalrevision des Volksschulgesetzes in der Oberstufe Handlungsspielraum für mehr Flexibilität zu schaffen“.

Die GRÜNEN Aargau begrüssen die zeitgemässe Formulierung der gesetzlichen Grundlagen. Die Totalrevision schafft eine klare Systematik. Mit dem neuen Mittelschulgesetz wird eine Rechtsgrundlage auf Gesetzesebene geschaffen. Damit kann das Mittelschuldekret abgelöst werden.
 
In der Totalrevision des Volksschulgesetzes sind auch kleinere materielle Änderungen eingearbeitet, was die GRÜNEN Aargau unterstützen. So werden zum Beispiel rechtliche Grundlagen für den Sprach- und Kulturaustausch und für Talentschulen geschaffen. Ebenfalls begrüssen wir die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine digitale Bildungsidentität, welche ein einziges Login für sämtliche Lernplattformen während der ganzen Bildungslaufbahn ermöglicht, den Datentransfer zwischen verschiedenen Systemen vereinfacht und den Datenschutz gewährleistet.
 
Wir befürworten, dass die Zuweisungen zu Sonderschulen neu durch den Kanton erfolgen soll. Dieser Ansatz ist grundsätzlich richtig, damit über den ganzen Kanton vergleichbare Kriterien für die Aufnahme in die Sonderschulung angewendet werden. Zudem wird begrüsst, dass der Aufnahmeentscheid nicht mehr bei den aufnehmenden Schulen selbst liegt. Der Aargau verfügt jedoch aktuell nicht über ausreichend Sonderschulplätze. Die Zuweisung durch den Kanton darf nicht dazu führen, dass der Bedarf an Sonderschulplätzen „schöngeschminkt“ wird. Die Schaffung von Möglichkeiten zur Finanzierung der Beschulung in Privatschulen kann im Einzelfall sinnvoll sein.
 
Leider fehlt uns in der vorliegenden Gesetzesgrundlagen der Mut für flexibleren Spielraum für die Oberstufe für die Schulen vor Ort. Die bestehende und auch weiterhin festgeschriebene klare Trennung der drei Leistungstypen widerspricht den aktuellen bildungspolitischen Erkenntnissen. Es wäre aus unserer Sicht dringend notwendig, die Struktur der Aargauer Oberstufe zu überdenken und mehr Handlungsspielraum, beispielsweise für Niveauunterricht, für die Schulen zu ermöglichen.

 

Totalrevision Schulgesetz_Vernehmlassungsantwort GRUENE (1)

 

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