Interpellation betreffend sommerlichen Wärmeschutz
Mit dem Klimawandel nehmen Hitzetage und Tropennächte zu. Gebäude, die heute erstellt oder umfassend saniert werden, müssen über Jahrzehnte mit einem deutlich wärmeren Klima zurechtkommen. Der sommerliche Wärmeschutz entscheidet darüber, ob Innenräume künftig ohne energieintensive Kühlung erträglich bleiben – gerade auch in Wohnräumen, in denen nachts die Erholung leidet.
Der Nachweis erfolgt nach der Norm SIA 180. Die dabei verwendeten Klimadaten sind im Kanton Aargau in Anhang 1 der Energieverordnung verbindlich bezeichnet, und zwar das Merkblatt SIA 2028 in der Ausgabe 2010 – also Daten der Vergangenheit. Ein Gebäude wird damit für ein Klima ausgelegt, das es so nicht mehr gibt. MeteoSchweiz und der SIA haben inzwischen zukunftsgerichtete
Klimadatensätze erarbeitet; sie liegen vor und werden vom Gebäudestandard Minergie bereits angewendet.
Über den Neubau hinaus ist beim bestehenden Gebäudepark die vom Kanton geförderte GEAKPlus-Beratung (Gebäudeenergieausweis der Kantone) das zentrale Instrument: Sie liefert einen individuellen Sanierungsfahrplan, der nebst Energieverbrauch und Heizsystem auch die Gebäudehülle und damit den sommerlichen Wärmeschutz erfasst.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Trifft es zu, dass der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes im Kanton Aargau heute mit den Klimadaten des Merkblatts SIA 2028 in der Ausgabe 2010 und damit mit Daten der Vergangenheit geführt wird?
- Ist der Regierungsrat bereit, den Verweis in Anhang 1 der Energieverordnung auf die zukunftsgerichteten Klimadatensätze von MeteoSchweiz und SIA umzustellen – wie sie bei Minergie bereits angewendet werden?
- Welche Mehrkosten entstehen bei einem Gebäude durch die Berücksichtigung zukünftiger Klimadaten, und wie verhalten sich diese zu den späteren Kosten für Kühlung, Sanierungen oder Nachrüstungen?
- Wie viele GEAK-Plus-Beratungen werden im Kanton Aargau jährlich durchgeführt, und wie steht der Kanton damit im interkantonalen Vergleich da?