30. Juni 2026, Dr. Mirjam Kosch, Grüne, Aarau (Sprecherin), Marius Fedeli, SP, Buchs, Christian Minder, EVP, Niederlenz, Dr. Leandra Kern Knecht, GLP, Windisch

Jedes Mal, wenn die Öl- und Gaspreise stark ansteigen, schlägt sich das in der Heiznebenkostenabrechnung nieder: Für eine durchschnittliche Wohnung kommen rasch mehrere hundert Franken Nachzahlung pro Jahr zusammen. Wer in einem Gebäude mit Wärmepumpe wohnt, ist kaum betroffen. Solche Preissprünge werden sich wiederholen, denn die fossilen Märkte bleiben anfällig für Krisen und Konflikte. Mieterinnen und Mieter tragen dabei die Kosten der fossilen Wärme – auf das Heizsystem aber haben sie keinen Einfluss. Es stellt sich daher die Frage, wie der Kanton sie vor diesem wiederkehrenden Kostenrisiko schützen kann.

Über einen Wechsel auf ein erneuerbares Heizsystem entscheidet die Eigentümerschaft. Der Anreiz dazu ist allerdings gering, weil sie die Investition trägt, während die späteren tieferen Energiekosten den Mieterinnen und Mietern zugutekommen. Der Regierungsrat benennt dieses Vermieter-Mieter-Dilemma in der Energiestrategie energieAARGAU 2025 selbst als Grund, weshalb gerade grössere Gebäude beim Umstieg zurückbleiben.

Bereits 2022 hat der Regierungsrat das Dilemma in der Beantwortung der Interpellation 22.196 anerkannt und auf Beratungsangebote sowie auf das Mietrecht des Bundes verwiesen. Anders als Kantone mit weitergehenden Vorschriften setzt der Aargau bewusst auf Anreize und Beratung. Umso wichtiger ist, dass diese Instrumente dort ankommen, wo vermietet wird.

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